Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten (Artikel 1 des Gesetzes über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit de
Abschnitt 1Zentrale Einrichtungen zur Zusammenarbeit in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten, Aufgaben des Bundeskriminalamtes§ 1Zentrale Einrichtungen zur Zusammenarbeit in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten§ 2Zentralstelle§ 3Internationale Zusammenarbeit§ 4Strafverfolgung§ 4aAbwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus§ 5Schutz von Mitgliedern der Verfassungsorgane und der Leitung des Bundeskriminalamtes§ 6ZeugenschutzAbschnitt 2Befugnisse des BundeskriminalamtesUnterabschnitt 1Zentralstelle§ 7Führung kriminalpolizeilicher personenbezogener Sammlungen der Zentralstelle§ 8Dateien der Zentralstelle§ 9Sonstige Dateien der Zentralstelle§ 10Datenübermittlung im innerstaatlichen Bereich§ 11Polizeiliches Informationssystem§ 12Datenschutzrechtliche Verantwortung im polizeilichen Informationssystem§ 13Unterrichtung der ZentralstelleUnterabschnitt 2Internationale Zusammenarbeit§ 14Befugnisse bei der Zusammenarbeit im internationalen Bereich§ 14aÜbermittlung personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union§ 15Ausschreibungsbefugnisse bei der Zusammenarbeit im internationalen Bereich§ 15aNachträgliche Benachrichtigung über Ausschreibungen zur verdeckten Kontrolle im Schengener InformationssystemUnterabschnitt 3Strafverfolgung und Datenspeicherung für Zwecke künftiger Strafverfahren§ 16Einsatz technischer Mittel zur Eigensicherung§ 17Unterstützung der Polizeibehörden der Länder bei der Strafverfolgung§ 18Koordinierung bei der Strafverfolgung§ 19Amtshandlungen, Unterstützungspflichten der Länder§ 20Datenspeicherung für Zwecke künftiger StrafverfahrenUnterabschnitt 3aAbwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus§ 20aAllgemeine Befugnisse§ 20bErhebung personenbezogener Daten§ 20cBefragung und Auskunftspflicht§ 20dIdentitätsfeststellung und Prüfung von Berechtigungsscheinen§ 20eErkennungsdienstliche Maßnahmen§ 20fVorladung§ 20gBesondere Mittel der Datenerhebung§ 20hBesondere Bestimmungen über den Einsatz technischer Mittel in oder aus Wohnungen§ 20iAusschreibung zur polizeilichen Beobachtung§ 20jRasterfahndung§ 20kVerdeckter Eingriff in informationstechnische Systeme§ 20lÜberwachung der Telekommunikation§ 20mErhebung von Telekommunikationsverkehrsdaten und Nutzungsdaten§ 20nIdentifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und -endgeräten§ 20oPlatzverweisung§ 20pGewahrsam§ 20qDurchsuchung von Personen§ 20rDurchsuchung von Sachen§ 20sSicherstellung§ 20tBetreten und Durchsuchen von Wohnungen§ 20uSchutz zeugnisverweigerungsberechtigter Personen§ 20vGerichtliche Zuständigkeit, Kennzeichnung, Verwendung und Löschung§ 20wBenachrichtigung§ 20xÜbermittlung an das Bundeskriminalamt§ 20yAufenthaltsvorgabe, Kontaktverbot§ 20zElektronische AufenthaltsüberwachungUnterabschnitt 4Schutz von Mitgliedern der Verfassungsorgane und der Leitung des Bundeskriminalamtes§ 21Allgemeine Befugnisse§ 22Erhebung personenbezogener Daten§ 23Besondere Mittel der Datenerhebung§ 24Datenübermittlung an das Bundeskriminalamt§ 25Verarbeitung und Nutzung personenbezogener DatenUnterabschnitt 5Zeugenschutz§ 26BefugnisseAbschnitt 3Gemeinsame Bestimmungen§ 27Übermittlungsverbote und Verweigerungsgründe§ 27aVerwendung von nach dem Rahmenbeschluss 2006/960/JI des Rates übermittelten Daten§ 28Abgleich personenbezogener Daten mit Dateien§ 29Verarbeitung und Nutzung für die wissenschaftliche Forschung§ 30Weitere Verwendung von Daten§ 31Benachrichtigung über die Speicherung personenbezogener Daten von Kindern§ 32Berichtigung, Löschung und Sperrung personenbezogenerDaten in Dateien§ 33Berichtigung, Sperrung und Vernichtung personenbezogener Daten in Akten§ 34Errichtungsanordnung§ 35Ergänzende Regelungen§ 36Erlaß von Verwaltungsvorschriften§ 37Geltung des Bundesdatenschutzgesetzes§ 38Einschränkung von GrundrechtenAbschnitt 4Strafvorschriften§ 39Strafvorschriften