Leistungen werden von der Anforderungsbehörde durch Leistungsbescheid angefordert.
BLG § 35
Bundesleistungsgesetz
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.
Leistungen werden von der Anforderungsbehörde durch Leistungsbescheid angefordert.
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.