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BodSchVereinhG § 1

Gesetz zur Vereinheitlichung der Rechtsverhältnisse bei Bodenschätzen

Die in Anlage I Kapitel V Sachgebiet D Abschnitt III Nr. 1 Buchstabe a des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 (BGBl. 1990 II S. 885, 1004) aufgeführten Maßgaben sind nicht mehr anzuwenden.

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Zitiert von

Urteil vom Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt (2. Senat) - 2 L 96/16
18. Juli 2018
2 L 96/16 18. Juli 2018