Die in Anlage I Kapitel V Sachgebiet D Abschnitt III Nr. 1 Buchstabe a des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 (BGBl. 1990 II S. 885, 1004) aufgeführten Maßgaben sind nicht mehr anzuwenden.
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BodSchVereinhG § 1
Gesetz zur Vereinheitlichung der Rechtsverhältnisse bei Bodenschätzen
Referenzen
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Zitiert von
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Urteil vom Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt (2. Senat) - 2 L 96/16
18. Juli 2018
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2 L 96/16 | 18. Juli 2018 |