Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfter Flugzeugabfertiger vom 15. August 1977 (BGBl. I S. 1565), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 15. Juli 1980 (BGBl. I S. 1014) geändert worden ist, außer Kraft.
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BodVerkFKrV § 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Verordnung über den anerkannten Umschulungsabschluss Geprüfte Fachkraft Bodenverkehrsdienst im Luftverkehr
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