Im Mietwagenverkehr sind die Beförderungsentgelte nach der Anzeige des Wegstreckenzählers (§ 30 Abs. 1) zu berechnen, wenn nichts anderes vereinbart ist.
BOKraft 1975 § 40 Beförderungsentgelte
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.