Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzblatt I S. 1) in Verbindung mit § 66 PBefG auch im Land Berlin.
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BOKraft 1975 § 46 Berlin-Klausel
Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
Referenzen
- BOKraft 1975 § 14 Verhalten der Fahrgäste 1x
- § 66 1x (nicht zugeordnet)