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BOKraft 1975 § 46 Berlin-Klausel

Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr

Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzblatt I S. 1) in Verbindung mit § 66 PBefG auch im Land Berlin.

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