Soweit in anderen Vorschriften auf Vorschriften verwiesen wird oder Bezeichnungen verwendet werden, die durch dieses Gesetz aufgehoben oder geändert werden, treten an ihre Stelle die entsprechenden Vorschriften dieses Gesetzes
BPersVG § 117
Bundespersonalvertretungsgesetz
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.