Der Wahlvorstand gibt das Wahlergebnis und die Namen der als Personalratsmitglieder gewählten Bewerber durch zweiwöchigen Aushang an den Stellen bekannt, an denen das Wahlausschreiben bekanntgemacht worden ist.
BPersVWO § 23 Bekanntmachung des Wahlergebnisses
Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz
Referenzen
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