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BPolLV 2011 Anlage 1 (zu § 3 Absatz 2)
Verordnung über die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei
Die in § 3 Absatz 2 aufgeführten Laufbahnen umfassen die nachfolgenden Ämter:
Mittlerer Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
zu der Laufbahn gehörende Ämter:Amtsbezeichnungen– Besoldungsgruppe A 7Polizeimeisterin/Polizeimeister– Besoldungsgruppe A 8Polizeiobermeisterin/Polizeiobermeister– Besoldungsgruppe A 9Polizeihauptmeisterin/Polizeihauptmeister
Gehobener Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
zu der Laufbahn gehörende Ämter:Amtsbezeichnungen– Besoldungsgruppe A 9Polizeikommissarin/Polizeikommissar– Besoldungsgruppe A 10Polizeioberkommissarin/Polizeioberkommissar– Besoldungsgruppe A 11/A 12Polizeihauptkommissarin/ Polizeihauptkommissar– Besoldungsgruppe A 13Erste Polizeihauptkommissarin/ Erster Polizeihauptkommissar
Höherer Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
zu der Laufbahn gehörende Ämter:Amtsbezeichnungen– Besoldungsgruppe A 13Polizeirätin/Polizeirat– Besoldungsgruppe A 14Polizeioberrätin/Polizeioberrat– Besoldungsgruppe A 15Polizeidirektorin/Polizeidirektor– Besoldungsgruppe A 16Leitende Polizeidirektorin/ Leitender Polizeidirektor– Besoldungsgruppe BDie Beförderungsämter ergeben sich aus dem Bundesbesoldungsgesetz (Besoldungsordnung B).
Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte im ärztlichen Dienst
zu der Laufbahn gehörende Ämter:Amtsbezeichnungen– Besoldungsgruppe A 13Medizinalrätin in der Bundespolizei/ Medizinalrat in der Bundespolizei– Besoldungsgruppe A 14Medizinaloberrätin in der Bundespolizei/ Medizinaloberrat in der Bundespolizei– Besoldungsgruppe A 15Medizinaldirektorin in der Bundespolizei/ Medizinaldirektor in der Bundespolizei