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BPolLV 2011 Anlage 1 (zu § 3 Absatz 2)

Verordnung über die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei

(Fundstelle: BGBl. I 2011, 2414)


Die in § 3 Absatz 2 aufgeführten Laufbahnen umfassen die nachfolgenden Ämter:

Mittlerer Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei

zu der Laufbahn gehörende Ämter:Amtsbezeichnungen– Besoldungsgruppe A 7Polizeimeisterin/Polizeimeister– Besoldungsgruppe A 8Polizeiobermeisterin/Polizeiobermeister– Besoldungsgruppe A 9Polizeihauptmeisterin/Polizeihauptmeister

Gehobener Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei

zu der Laufbahn gehörende Ämter:Amtsbezeichnungen– Besoldungsgruppe A 9Polizeikommissarin/Polizeikommissar– Besoldungsgruppe A 10Polizeioberkommissarin/Polizeioberkommissar– Besoldungsgruppe A 11/A 12Polizeihauptkommissarin/
Polizeihauptkommissar
– Besoldungsgruppe A 13Erste Polizeihauptkommissarin/
Erster Polizeihauptkommissar

Höherer Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei

zu der Laufbahn gehörende Ämter:Amtsbezeichnungen– Besoldungsgruppe A 13Polizeirätin/Polizeirat– Besoldungsgruppe A 14Polizeioberrätin/Polizeioberrat– Besoldungsgruppe A 15Polizeidirektorin/Polizeidirektor– Besoldungsgruppe A 16Leitende Polizeidirektorin/
Leitender Polizeidirektor
– Besoldungsgruppe BDie Beförderungsämter ergeben sich
aus dem Bundesbesoldungsgesetz
(Besoldungsordnung B).

Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte im ärztlichen Dienst

zu der Laufbahn gehörende Ämter:Amtsbezeichnungen– Besoldungsgruppe A 13Medizinalrätin in der Bundespolizei/
Medizinalrat in der Bundespolizei
– Besoldungsgruppe A 14Medizinaloberrätin in der Bundespolizei/
Medizinaloberrat in der Bundespolizei
– Besoldungsgruppe A 15Medizinaldirektorin in der Bundespolizei/
Medizinaldirektor in der Bundespolizei

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