Auf Grund des § 68 Abs. 1 Satz 1 des Bundespolizeigesetzes vom 19. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2978, 2979) verordnet das Bundesministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen:
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BPolZollV Eingangsformel
Verordnung über die Übertragung von Bundespolizeiaufgaben auf die Zollverwaltung
Referenzen
- § 68 Abs. 1 Satz 1 1x (nicht zugeordnet)