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BranntwMonG § 166

Gesetz über das Branntweinmonopol

(1) Soweit nicht etwas anderes angeordnet ist, treten die Vorschriften dieses Gesetzes am 1. Oktober 1922 in Kraft. Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2017 außer Kraft.

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