(1) Soweit nicht etwas anderes angeordnet ist, treten die Vorschriften dieses Gesetzes am 1. Oktober 1922 in Kraft. Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2017 außer Kraft.
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(1) Soweit nicht etwas anderes angeordnet ist, treten die Vorschriften dieses Gesetzes am 1. Oktober 1922 in Kraft. Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2017 außer Kraft.
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