BranntwMonG § 165

Gesetz über das Branntweinmonopol

Rechtsverordnungen, die auf Grund der in diesem Gesetz enthaltenen Ermächtigungen erlassen werden, bedürfen nicht der Zustimmung des Bundesrates.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von

Urteil vom Finanzgericht Hamburg (4. Senat) - 4 K 64/15
13. Dezember 2016
4 K 64/15 13. Dezember 2016