Rechtsverordnungen, die auf Grund der in diesem Gesetz enthaltenen Ermächtigungen erlassen werden, bedürfen nicht der Zustimmung des Bundesrates.
BranntwMonG § 165
Gesetz über das Branntweinmonopol
Referenzen
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Zitiert von
Urteil vom Finanzgericht Hamburg (4. Senat) - 4 K 64/15
13. Dezember 2016
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4 K 64/15 | 13. Dezember 2016 |