Der Rechtsanwalt darf zur Durchführung des anwaltsgerichtlichen Verfahrens weder vorläufig festgenommen noch verhaftet oder vorgeführt werden. Er kann nicht zur Vorbereitung eines Gutachtens über seinen psychischen Zustand in ein psychiatrisches Krankenhaus gebracht werden.
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BRAO § 117 Keine Verhaftung des Rechtsanwalts
Bundesrechtsanwaltsordnung
Referenzen
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Zitiert von
Beschluss vom Oberlandesgericht Stuttgart - 8 W 140/06
30. Juni 2006
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8 W 140/06 | 30. Juni 2006 |