Soweit Beschlüsse des Anwaltsgerichts mit der Beschwerde angefochten werden können, ist für die Verhandlung und Entscheidung über dieses Rechtsmittel der Anwaltsgerichtshof zuständig.
BRAO § 142 Beschwerde
Bundesrechtsanwaltsordnung
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.
Zitiert von
Beschluss vom Bundesgerichtshof (Senat für Anwaltssachen) - AnwSt (B) 8/14
27. Oktober 2014
|
AnwSt (B) 8/14 | 27. Oktober 2014 |