BRAO § 142 Beschwerde

Bundesrechtsanwaltsordnung

Soweit Beschlüsse des Anwaltsgerichts mit der Beschwerde angefochten werden können, ist für die Verhandlung und Entscheidung über dieses Rechtsmittel der Anwaltsgerichtshof zuständig.

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Zitiert von

Beschluss vom Bundesgerichtshof (Senat für Anwaltssachen) - AnwSt (B) 8/14
27. Oktober 2014
AnwSt (B) 8/14 27. Oktober 2014