Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.

BRAO § 152 Abstimmung über das Verbot

Bundesrechtsanwaltsordnung

Zur Verhängung des Berufs- oder Vertretungsverbotes ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen erforderlich.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von