Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
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Umweltschutz, - 5.
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Planen und Steuern von Arbeitsabläufen; Kontrollieren und Beurteilen von Ergebnissen, - 6.
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Betriebliche und technische Kommunikation, - 7.
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Qualitätsmanagement, - 8.
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Bereitstellen von Werkzeugen sowie von Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffen, - 9.
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Warten und Pflegen von Betriebsmitteln, - 10.
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Messen und Prüfen, Endkontrolle, - 11.
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Grundlagen der Metallbearbeitung, - 12.
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Bedienen von Produktionsanlagen, Überwachen von Produktionsabläufen, - 13.
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Bearbeiten von Brillengläsern, - 14.
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Reinigen von Gläsern, - 15.
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Oberflächenveredlung, - 16.
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Kundenberatung.