Impfungen gegen die Brucellose der Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen und Heilversuche sind verboten. Die zuständige Behörde kann Ausnahmen zur Durchführung wissenschaftlicher Versuche zulassen, wenn Belange der Seuchenbekämpfung nicht entgegenstehen.
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BrucelloseV § 2
Verordnung zum Schutz gegen die Brucellose der Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen
Referenzen
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