BSAVfV § 1a Zulassung der elektronischen Form

Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt

Beim Bundessortenamt können in folgenden Antragsverfahren elektronische Dokumente eingereicht werden:

1.
Sortenschutz,
2.
Sortenzulassung.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von