- 1.
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Die elektronischen Dokumente sind mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen und an das Bundessortenamt im Wege der Dateiübertragung mittels des Protokolls HTTP-S (Hyper Text Transfer Protocol Secure) zu übermitteln. Die offene Übertragung als Dateianhang an eine elektronische Nachricht (E-Mail) ist nicht erlaubt. Die Übermittlung auf Datenträgern ist nicht zugelassen. - 2.
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Zur qualifizierten elektronischen Signatur sind die aktuellen Hinweise auf der Internetseite http://www.bundessortenamt.de/signatur zu beachten. Die Signatur bezieht den Antrag mit allen seinen Anlagen ein. - 3.
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Das elektronische Dokument muss folgenden Formatbedingungen genügen: - a)
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Antrag mit Technischem Fragebogen Adobe PDF 1.6 (Portable Document Format) und höher (gemäß den bereitgestellten Anträgen), Formatänderungen sind nicht erlaubt, - b)
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Anlagen - aa)
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Adobe PDF 1.3 (Portable Document Format) und höher - bb)
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Microsoft Word 97 und höher - cc)
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Microsoft Excel 97 und höher - dd)
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ASCII (American Standard Code for Information Interchange) - ee)
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JPEG (Joint Photographic Experts Group).
- 4.
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Die Dateinamen für Anlagen müssen einer der folgenden Bedingungen genügen: - a)
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Bezeichnung "Anlage" mit fortlaufender Nummer - –
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Beispiel 1: Anlage1.pdf - –
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Beispiel 2: Anlage2.doc,
- b)
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Bezeichnung "Anlage" mit inhaltlicher Kurzbezeichnung (Dateiname einschließlich dessen Erweiterung: maximal 25-stellig, ohne Sonderzeichen; Umlaute sind zu umschreiben) - –
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Beispiel 3: Anlage Vollmacht.pdf - –
-
Beispiel 4: Anlage Zeitvorrang.pdf - –
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Beispiel 5: Anlage Foto1.jpg.
- 5.
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Die Anlagen können für die Übersendung in einer Archivdatei des Formates ZIP zusammengefasst werden. Das ZIP-Archiv darf keine anderen ZIP-Archive und keine Verzeichnisstrukturen enthalten. In einem ZIP-Archiv sollen nur Dateien abgelegt werden, die zu einem Antrag gehören – Beispiel 6: Anlage.zip.