Gebühren-
nummer
Gebührentatbestand
Bezogene Vorschrift
(SortG)
Gebühr
(Euro)
12341Sortenschutzgesetz (SortG)100Verfahren zur Erteilung des Sortenschutzes§ 21101Entscheidung über die Erteilung des Sortenschutzes§ 22 600102Registerprüfung§ 26 Abs. 1 bis 5102.1bei Sorten der Unterartengruppe 1.11 610102.2bei Sorten der Unterartengruppe 1.21 150102.3bei Sorten der Unterartengruppe 1.3 920102.4bei Sorten der Unterartengruppe 2.11 380102.5bei Sorten der Unterartengruppe 2.21 150102.6bei Sorten der Unterartengruppe 2.3 920102.7bei Sorten der Unterartengruppe 3.11 610102.8bei Sorten der Unterartengruppe 3.21 150102.9bei Sorten der Unterartengruppe 3.3 920102.10bei Sorten der Unterartengruppe 4.11 150102.11bei Sorten der Unterartengruppe 4.2 920102.12bei Sorten der Artengruppe 51 500102.13bei Sorten der Artengruppe 61 500102.14bei Sorten der Artengruppe 7 920102.15bei Sorten der Artengruppe 81 270102.16bei Sorten der Artengruppe 91 270102.17bei Sorten der Artengruppe 101 270102.18bei Sorten der Unterartengruppe 11.11 270102.19bei Sorten der Unterartengruppe 11.2 920102.20bei Übernahme vollständiger Anbauprüfungs- und Untersuchungsergebnisse einer anderen Stelle, einmalig§ 26 Abs. 2
360
Gebühren-
nummer
Gebührentatbestand
Bezogene Vorschrift
(SortG)
Gebühr
(Euro)
1234Artengruppe110Jahresgebühren§ 33 Abs. 11.11.21.32.12.22.33.13.23.34.164.257891011.111.2110.1bei Sorten, für die der Sortenschutz nicht ruht110.1.11. Schutzjahr 290170 60110.1.22. Schutzjahr 350230120110.1.33. Schutzjahr 460290170110.1.44. Schutzjahr 580350230110.1.55. Schutzjahr 690400290110.1.66. Schutzjahr 810460350110.1.77. Schutzjahr 920580350110.1.88. Schutzjahr und folgende je1 040690350110.2bei Sorten, für die der Sortenschutz ruht und keine Sortenzulassung nach § 30 SaatG besteht, für jedes Jahr des Ruhens des Sortenschutzes
§ 10c
170
120
60
Gebühren-
nummer
Gebührentatbestand
Bezogene Vorschrift
(SortG)
Gebühr
(Euro)
1234120Sonstige Verfahren121Erteilung eines Zwangsnutzungsrechtes§ 12 Abs. 1710122Eintragungen oder Löschungen eines ausschließlichen Nutzungsrechtes oder Eintragung von Änderungen in der Person eines in der Sortenschutzrolle Eingetragenen, je Sorte
§ 28 Abs. 1 Nr. 5
und Abs. 3
120
123Rücknahme oder Widerruf einer Erteilung des Sortenschutzes
§ 31 Abs. 2 bis 4
Nr. 1 und 2
600
124Widerspruchsentscheidung124.1gegen die Zurückweisung eines Sortenschutzantrags oder die Rücknahme oder den Widerruf einer Erteilung des Sortenschutzes
§ 18 Abs. 3;
§ 31 Abs. 2 bis 4
Nr. 1 und 2
600
124.2gegen die Entscheidung über einen Antrag auf ein Zwangsnutzungsrecht§ 12 Abs. 1
710
124.3gegen eine andere Entscheidung180125Abgabe eigener Prüfungsergebnisse zur Vorlage bei einer anderen Stelle im Ausland§ 26 Abs. 5
360
Gebühren-
nummer
Gebührentatbestand
Bezogene Vorschrift
(SaatG)
Gebühr
(Euro)
12342Saatgutverkehrsgesetz (SaatG)200Verfahren der Sortenzulassung§ 41201Entscheidung über die Sortenzulassung§ 42 430202Registerprüfung§ 44 Abs. 1 bis 3202.1bei Sorten der Unterartengruppe 1.11 610202.2bei Sorten der Unterartengruppe 1.21 150202.3bei Sorten der Unterartengruppe 1.3 920202.4bei Sorten der Unterartengruppe 2.11 380202.5bei Sorten der Unterartengruppe 2.21 150202.6bei Sorten der Unterartengruppe 2.3 920202.7bei Sorten der Unterartengruppe 3.11 610202.8bei Sorten der Unterartengruppe 3.21 150202.9bei Sorten der Unterartengruppe 3.3 920202.10bei Sorten der Unterartengruppe 4.11 150202.11bei Sorten der Unterartengruppe 4.2 920202.12bei Sorten der Artengruppe 51 500202.13bei Sorten der Artengruppe 61 500202.13.1für jeden weiteren Klon von Reben zusätzlich – einmalig§ 42 Abs. 4a 170202.14bei Sorten der Artengruppe 7 920202.15bei Sorten der Artengruppe 81 270202.16bei Sorten der Artengruppe 91 270202.17bei Sorten der Artengruppe 101 270202.18bei Sorten der Unterartengruppe 11.11 270202.19bei Sorten der Unterartengruppe 11.2 920202.20bei Übernahme vollständiger Anbauprüfungs- und Untersuchungsergebnisse einer anderen Stelle, einmalig
360
203Wertprüfung§ 44 Abs. 1 bis 3203.1bei Sorten der Unterartengruppe 1.13 340203.2bei Sorten der Unterartengruppe 1.22 190203.3bei Sorten der Unterartengruppe 1.31 380203.4bei Sorten der Unterartengruppe 2.13 340203.5bei Sorten der Unterartengruppe 2.22 190203.6bei Sorten der Unterartengruppe 2.31 380203.7bei Sorten der Unterartengruppe 3.13 340203.8bei Sorten der Unterartengruppe 3.22 190203.9bei Sorten der Unterartengruppe 3.31 380203.10bei Sorten der Unterartengruppe 4.15 290203.11bei Sorten der Unterartengruppe 4.21 380203.12bei Sorten der Artengruppe 5 260203.13Prüfung im Zwischenfruchtanbau bei Sorten der Artengruppen 1 bis 3
1 380
204Prüfung der physiologischen Merkmale bei Rebe§ 30 Abs. 4204.1durch gesonderten Anbau2 650204.2durch ergänzenden Anbau zur Registerprüfung 330204.3durch Übernahme von Ergebnissen anderer amtlicher oder unter amtlicher Überwachung vorgenommener Prüfungen, einmalig
540
Gebühren-
nummer
Gebührentatbestand
Bezogene Vorschrift
(SaatG)
Gebühr
(Euro)
1234Artengruppe210Überwachung
der Erhaltung einer Sorte oder einer weiteren Erhaltungszüchtung
§ 37 Satz 21.11.21.32.12.22.33.13.23.34.164.2589210.11. Zulassungsjahr 290170 60210.22. Zulassungsjahr 350230120210.33. Zulassungsjahr 460290170210.44. Zulassungsjahr 580350230210.55. Zulassungsjahr 690400290210.66. Zulassungsjahr 810460350210.77. Zulassungsjahr 920580350210.8
8. Zulassungsjahr
und folgende je
1 040
690
350
Gebühren-
nummer
Gebührentatbestand
Bezogene Vorschrift
(SaatG)
Gebühr
(Euro)
1234220Verfahren zur Verlängerung einer Sortenzulassung§ 36 Abs. 2 und 3221Entscheidung über die Verlängerung einer Sortenzulassung 400222Prüfung auf Anbau- und Marktbedeutung222.1bei Sorten der Unterartengruppe 1.13 340222.2bei Sorten der Unterartengruppe 1.22 190222.3bei Sorten der Unterartengruppe 1.31 380222.4bei Sorten der Unterartengruppe 2.13 340222.5bei Sorten der Unterartengruppe 2.22 190222.6bei Sorten der Unterartengruppe 2.31 380222.7bei Sorten der Unterartengruppe 3.13 340222.8bei Sorten der Unterartengruppe 3.22 190222.9bei Sorten der Unterartengruppe 3.31 380222.10bei Sorten der Unterartengruppe 4.15 290222.11bei Sorten der Unterartengruppe 4.21 380222.12bei Sorten der Artengruppe 5 260222.13Prüfung im Zwischenfruchtanbau bei Sorten der Artengruppen 1 bis 3
1 380
230Verfahren zur Eintragung eines weiteren Züchters§ 46231Entscheidung über die Eintragung eines weiteren Züchters 400232Prüfung einer weiteren Erhaltungszüchtung232.1Prüfung einer weiteren Erhaltungszüchtung außer Artengruppe 6
680
232.2Prüfung einer weiteren Erhaltungszüchtung bei Artengruppe 6 430240Sonstige Verfahren241Eintragung von Änderungen in der Person eines in der Sortenliste Eingetragenen, je Sorte§ 47 Abs. 4 Satz 1
120
242Rücknahme oder Widerruf einer Sortenzulassung
§ 52 Abs. 2 bis 4
Nr. 1 bis 8
400
243Widerruf der Eintragung eines weiteren Züchters
§ 52 Abs. 5
in Verbindung mit § 52 Abs. 3 und 4 Nr. 5, 6 und 8
400
244Genehmigung des Inverkehrbringens von Saatgut zu gewerblichen Zwecken vor der Zulassung der Sorte§ 3 Abs. 2
230
245Feststellung der Anerkennungsfähigkeit245.1bei Sorten von Obst, soweit die Sorten unter eine Rechtsverordnung nach § 14b Abs. 3 des Saatgutverkehrsgesetzes fallen§ 14b Abs. 3
70
245.2bei Sorten anderer Arten§ 55 Abs. 2 Satz 1 230246Festsetzung einer Auslauffrist für die Anerkennung und/oder das Inverkehrbringen einer nicht mehr zugelassenen Sorte
§ 36 Abs. 3 und
§ 52 Abs. 6
370
247Widerspruchsentscheidung247.1gegen die Zurückweisung des Zulassungsantrags und die Rücknahme oder den Widerruf einer Sortenzulassung
§ 38 Abs. 3;
§ 52 Abs. 2 bis 4
Nr. 1 bis 8
400
247.2gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Verlängerung einer Sortenzulassung§ 36 Abs. 2 und 3
400
247.3gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Eintragung oder den Widerruf der Eintragung eines weiteren Züchters
§ 46; § 52 Abs. 5
in Verbindung mit
§ 52 Abs. 3 und 4 Nr. 5, 6 und 8
400
247.4gegen die Zurückweisung eines Antrags für das Inverkehrbringen von Saatgut zu gewerblichen Zwecken vor der Zulassung der Sorte§ 3 Abs. 2
180
247.5gegen die Zurückweisung eines Antrags für die Feststellung der Anerkennungsfähigkeit§ 55 Abs. 2 Satz 1
180
247.6gegen eine andere Entscheidung 180248Abgabe eigener Prüfungsergebnisse zur Vorlage bei einer anderen Stelle im Ausland§ 44 Abs. 5
360
249Prüfung oder Registrierung einer Bezeichnung oder Beschreibung von nicht zugelassenen oder geschützten Sorten von Obst und Zierpflanzen§ 3a Abs. 2 und 3
180
250Registrierung des Hinweises auf die Erhaltungszüchtung
§ 33 Abs. 8
SaatgutV
140
251Nachprüfung von Saatgut251.1Nachprüfung von anerkanntem Saatgut§ 16 SaatgutV 160251.2Nachprüfung von Standardsaatgut
§ 21 Abs. 4
SaatgutV
160
3Verwaltungsgebühren in besonderen Fällen300Auskunft, soweit sie nicht die eigene Sorte betrifft, sowie Auszüge aus der Sortenschutzrolle, der Sortenliste oder anderen Unterlagen, je Sorte
§ 29 SortG
§ 49 SaatG
20
310Rücknahme oder Widerruf eines Verwaltungsaktes in den Fällen der Gebührennummern 121, 221, 244, 245 und 246
75 v. H. der Gebühr für die individuell zurechenbare öffentliche Leistung; Ermäßigung bis zu
25 v. H. der Gebühr für Leistungen
oder Absehen von der Gebührenerhebung, wenn dies der Billigkeit entspricht
(§ 15 Abs. 2 VwKostG vom 23. Juni 1970 in der am 14. August 2013 geltenden Fassung)
320Rücknahme eines Antrags, nachdem mit der sachlichen Bearbeitung begonnen worden ist, in den Fällen der Gebührennummern 101, 121, 201, 221, 231, 244, 245 und 246330Ablehnung eines Antrags aus anderen Gründen als wegen Unzuständigkeit in den Fällen der Gebührennummern 121, 221, 231, 244, 245 und 246