BSAVfV Anlage 2 (zu §§ 12 bis 14)

Verordnung über Verfahren vor dem Bundessortenamt

(Fundstelle: BGBl. I 2014, 1938 - 1944)



<B>Vorbemerkungen</B>

Die im Gebührenverzeichnis aufgeführten Artengruppen werden wie folgt gebildet:

Artengruppe 1
Getreide einschließlich Mais
Unterartengruppe 1.1
Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen, Wintertriticale, Sommergerste, Mais
Unterartengruppe 1.2
Sommerhafer, Sommerweichweizen, Mohrenhirse, Sudangras und Hybriden aus der Kreuzung von Sorghum bicolor x Sorghum sudanense
Unterartengruppe 1.3
Sonstige Getreidearten
Artengruppe 2
Futterpflanzen
Unterartengruppe 2.1
Deutsches Weidelgras
Unterartengruppe 2.2
Welsches Weidelgras, Einjähriges Weidelgras, Bastardweidelgras, Schafschwingel, Rotschwingel, Rohrschwingel, Wiesenschwingel, Wiesenrispe, Wiesenlieschgras, Ölrettich, Futtererbse, Ackerbohne
Unterartengruppe 2.3
Sonstige Futterpflanzen
Artengruppe 3
Öl- und Faserpflanzen
Unterartengruppe 3.1
Winterraps
Unterartengruppe 3.2
Sommerraps, Senfarten, Sonnenblume
Unterartengruppe 3.3
Sonstige Öl- und Faserpflanzen
Artengruppe 4
Rüben
Unterartengruppe 4.1
Zuckerrüben
Unterartengruppe 4.2
Runkelrüben
Artengruppe 5
Kartoffel
Artengruppe 6
Reben
Artengruppe 7
Sonstige landwirtschaftliche Arten
Artengruppe 8
Gemüsearten, Arznei- und Gewürzpflanzen
Artengruppe 9
Obstarten
10 
Artengruppe 10
Gehölzarten
11 
Artengruppe 11
Zierpflanzenarten
Unterartengruppe 11.1
Rosen, Pelargonien, Impatiens, Petunien, Calluna, Kalanchoe, Calibrachoa
Unterartengruppe 11.2
Sonstige Zierpflanzenarten



Gebühren-
nummer
Gebührentatbestand Bezogene Vorschrift
(SortG)
Gebühr
(Euro)
1 2 3 4 1 Sortenschutzgesetz (SortG) 100 Verfahren zur Erteilung des Sortenschutzes § 21 101 Entscheidung über die Erteilung des Sortenschutzes § 22   600 102 Registerprüfung § 26 Abs. 1 bis 5 102.1 bei Sorten der Unterartengruppe 1.1 1 610 102.2 bei Sorten der Unterartengruppe 1.2 1 150 102.3 bei Sorten der Unterartengruppe 1.3   920 102.4 bei Sorten der Unterartengruppe 2.1 1 380 102.5 bei Sorten der Unterartengruppe 2.2 1 150 102.6 bei Sorten der Unterartengruppe 2.3   920 102.7 bei Sorten der Unterartengruppe 3.1 1 610 102.8 bei Sorten der Unterartengruppe 3.2 1 150 102.9 bei Sorten der Unterartengruppe 3.3   920 102.10 bei Sorten der Unterartengruppe 4.1 1 150 102.11 bei Sorten der Unterartengruppe 4.2   920 102.12 bei Sorten der Artengruppe 5 1 500 102.13 bei Sorten der Artengruppe 6 1 500 102.14 bei Sorten der Artengruppe 7   920 102.15 bei Sorten der Artengruppe 8 1 270 102.16 bei Sorten der Artengruppe 9 1 270 102.17 bei Sorten der Artengruppe 10 1 270 102.18 bei Sorten der Unterartengruppe 11.1 1 270 102.19 bei Sorten der Unterartengruppe 11.2   920 102.20 bei Übernahme vollständiger Anbauprüfungs- und Untersuchungsergebnisse einer anderen Stelle, einmalig § 26 Abs. 2
  360


Gebühren-
nummer
Gebührentatbestand Bezogene Vorschrift
(SortG)
Gebühr
(Euro)
1 2 3 4 Artengruppe 110 Jahresgebühren § 33 Abs. 1 1.1 1.2 1.3 2.1 2.2 2.3 3.1 3.2 3.3 4.1 6 4.2 5 7 8 9 10 11.1 11.2 110.1 bei Sorten, für die der Sortenschutz nicht ruht 110.1.1 1. Schutzjahr   290 170  60 110.1.2 2. Schutzjahr   350 230 120 110.1.3 3. Schutzjahr   460 290 170 110.1.4 4. Schutzjahr   580 350 230 110.1.5 5. Schutzjahr   690 400 290 110.1.6 6. Schutzjahr   810 460 350 110.1.7 7. Schutzjahr   920 580 350 110.1.8 8. Schutzjahr und folgende je 1 040 690 350 110.2 bei Sorten, für die der Sortenschutz ruht und keine Sortenzulassung nach § 30 SaatG besteht, für jedes Jahr des Ruhens des Sortenschutzes



§ 10c




170




120




 60


Gebühren-
nummer
Gebührentatbestand Bezogene Vorschrift
(SortG)
Gebühr
(Euro)
1 2 3 4 120 Sonstige Verfahren 121 Erteilung eines Zwangsnutzungsrechtes § 12 Abs. 1 710 122 Eintragungen oder Löschungen eines ausschließlichen Nutzungsrechtes oder Eintragung von Änderungen in der Person eines in der Sortenschutzrolle Eingetragenen, je Sorte § 28 Abs. 1 Nr. 5
und Abs. 3


120
123 Rücknahme oder Widerruf einer Erteilung des Sortenschutzes § 31 Abs. 2 bis 4
Nr. 1 und 2

600
124 Widerspruchsentscheidung 124.1 gegen die Zurückweisung eines Sortenschutzantrags oder die Rücknahme oder den Widerruf einer Erteilung des Sortenschutzes § 18 Abs. 3;
§ 31 Abs. 2 bis 4
Nr. 1 und 2


600
124.2 gegen die Entscheidung über einen Antrag auf ein Zwangsnutzungsrecht § 12 Abs. 1
710
124.3 gegen eine andere Entscheidung 180 125 Abgabe eigener Prüfungsergebnisse zur Vorlage bei einer anderen Stelle im Ausland § 26 Abs. 5
360


Gebühren-
nummer
Gebührentatbestand Bezogene Vorschrift
(SaatG)
Gebühr
(Euro)
1 2 3 4 2 Saatgutverkehrsgesetz (SaatG) 200 Verfahren der Sortenzulassung § 41 201 Entscheidung über die Sortenzulassung § 42   430 202 Registerprüfung § 44 Abs. 1 bis 3 202.1 bei Sorten der Unterartengruppe 1.1 1 610 202.2 bei Sorten der Unterartengruppe 1.2 1 150 202.3 bei Sorten der Unterartengruppe 1.3   920 202.4 bei Sorten der Unterartengruppe 2.1 1 380 202.5 bei Sorten der Unterartengruppe 2.2 1 150 202.6 bei Sorten der Unterartengruppe 2.3   920 202.7 bei Sorten der Unterartengruppe 3.1 1 610 202.8 bei Sorten der Unterartengruppe 3.2 1 150 202.9 bei Sorten der Unterartengruppe 3.3   920 202.10 bei Sorten der Unterartengruppe 4.1 1 150 202.11 bei Sorten der Unterartengruppe 4.2   920 202.12 bei Sorten der Artengruppe 5 1 500 202.13 bei Sorten der Artengruppe 6 1 500 202.13.1 für jeden weiteren Klon von Reben zusätzlich – einmalig § 42 Abs. 4a   170 202.14 bei Sorten der Artengruppe 7   920 202.15 bei Sorten der Artengruppe 8 1 270 202.16 bei Sorten der Artengruppe 9 1 270 202.17 bei Sorten der Artengruppe 10 1 270 202.18 bei Sorten der Unterartengruppe 11.1 1 270 202.19 bei Sorten der Unterartengruppe 11.2   920 202.20 bei Übernahme vollständiger Anbauprüfungs- und Untersuchungsergebnisse einer anderen Stelle, einmalig
  360
203 Wertprüfung § 44 Abs. 1 bis 3 203.1 bei Sorten der Unterartengruppe 1.1 3 340 203.2 bei Sorten der Unterartengruppe 1.2 2 190 203.3 bei Sorten der Unterartengruppe 1.3 1 380 203.4 bei Sorten der Unterartengruppe 2.1 3 340 203.5 bei Sorten der Unterartengruppe 2.2 2 190 203.6 bei Sorten der Unterartengruppe 2.3 1 380 203.7 bei Sorten der Unterartengruppe 3.1 3 340 203.8 bei Sorten der Unterartengruppe 3.2 2 190 203.9 bei Sorten der Unterartengruppe 3.3 1 380 203.10 bei Sorten der Unterartengruppe 4.1 5 290 203.11 bei Sorten der Unterartengruppe 4.2 1 380 203.12 bei Sorten der Artengruppe 5   260 203.13 Prüfung im Zwischenfruchtanbau bei Sorten der Artengruppen 1 bis 3
1 380
204 Prüfung der physiologischen Merkmale bei Rebe § 30 Abs. 4 204.1 durch gesonderten Anbau 2 650 204.2 durch ergänzenden Anbau zur Registerprüfung   330 204.3 durch Übernahme von Ergebnissen anderer amtlicher oder unter amtlicher Überwachung vorgenommener Prüfungen, einmalig

  540


Gebühren-
nummer
Gebührentatbestand Bezogene Vorschrift
(SaatG)
Gebühr
(Euro)
1 2 3 4 Artengruppe 210 Überwachung der Erhaltung einer Sorte oder einer weiteren Erhaltungszüchtung § 37 Satz 2 1.1 1.2 1.3 2.1 2.2 2.3 3.1 3.2 3.3 4.1 6 4.2 5 8 9 210.1 1. Zulassungsjahr   290 170  60 210.2 2. Zulassungsjahr   350 230 120 210.3 3. Zulassungsjahr   460 290 170 210.4 4. Zulassungsjahr   580 350 230 210.5 5. Zulassungsjahr   690 400 290 210.6 6. Zulassungsjahr   810 460 350 210.7 7. Zulassungsjahr   920 580 350 210.8 8. Zulassungsjahr
und folgende je

1 040

690

350


Gebühren-
nummer
Gebührentatbestand Bezogene Vorschrift
(SaatG)
Gebühr
(Euro)
1 2 3 4 220 Verfahren zur Verlängerung einer Sortenzulassung § 36 Abs. 2 und 3 221 Entscheidung über die Verlängerung einer Sortenzulassung   400 222 Prüfung auf Anbau- und Marktbedeutung 222.1 bei Sorten der Unterartengruppe 1.1 3 340 222.2 bei Sorten der Unterartengruppe 1.2 2 190 222.3 bei Sorten der Unterartengruppe 1.3 1 380 222.4 bei Sorten der Unterartengruppe 2.1 3 340 222.5 bei Sorten der Unterartengruppe 2.2 2 190 222.6 bei Sorten der Unterartengruppe 2.3 1 380 222.7 bei Sorten der Unterartengruppe 3.1 3 340 222.8 bei Sorten der Unterartengruppe 3.2 2 190 222.9 bei Sorten der Unterartengruppe 3.3 1 380 222.10 bei Sorten der Unterartengruppe 4.1 5 290 222.11 bei Sorten der Unterartengruppe 4.2 1 380 222.12 bei Sorten der Artengruppe 5   260 222.13 Prüfung im Zwischenfruchtanbau bei Sorten der Artengruppen 1 bis 3
1 380
230 Verfahren zur Eintragung eines weiteren Züchters § 46 231 Entscheidung über die Eintragung eines weiteren Züchters   400 232 Prüfung einer weiteren Erhaltungszüchtung 232.1 Prüfung einer weiteren Erhaltungszüchtung außer Artengruppe 6
  680
232.2 Prüfung einer weiteren Erhaltungszüchtung bei Artengruppe 6   430 240 Sonstige Verfahren 241 Eintragung von Änderungen in der Person eines in der Sortenliste Eingetragenen, je Sorte § 47 Abs. 4 Satz 1
  120
242 Rücknahme oder Widerruf einer Sortenzulassung § 52 Abs. 2 bis 4
Nr. 1 bis 8

  400
243 Widerruf der Eintragung eines weiteren Züchters § 52 Abs. 5
in Verbindung mit § 52 Abs. 3 und 4 Nr. 5, 6 und 8



  400
244 Genehmigung des Inverkehrbringens von Saatgut zu gewerblichen Zwecken vor der Zulassung der Sorte § 3 Abs. 2
  230
245 Feststellung der Anerkennungsfähigkeit 245.1 bei Sorten von Obst, soweit die Sorten unter eine Rechtsverordnung nach § 14b Abs. 3 des Saatgutverkehrsgesetzes fallen § 14b Abs. 3
   70
245.2 bei Sorten anderer Arten § 55 Abs. 2 Satz 1   230 246 Festsetzung einer Auslauffrist für die Anerkennung und/oder das Inverkehrbringen einer nicht mehr zugelassenen Sorte § 36 Abs. 3 und
§ 52 Abs. 6

  370
247 Widerspruchsentscheidung 247.1 gegen die Zurückweisung des Zulassungsantrags und die Rücknahme oder den Widerruf einer Sortenzulassung § 38 Abs. 3;
§ 52 Abs. 2 bis 4
Nr. 1 bis 8


  400
247.2 gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Verlängerung einer Sortenzulassung § 36 Abs. 2 und 3
  400
247.3 gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Eintragung oder den Widerruf der Eintragung eines weiteren Züchters § 46; § 52 Abs. 5
in Verbindung mit
§ 52 Abs. 3 und 4 Nr. 5, 6 und 8



  400
247.4 gegen die Zurückweisung eines Antrags für das Inverkehrbringen von Saatgut zu gewerblichen Zwecken vor der Zulassung der Sorte § 3 Abs. 2

  180
247.5 gegen die Zurückweisung eines Antrags für die Feststellung der Anerkennungsfähigkeit § 55 Abs. 2 Satz 1
  180
247.6 gegen eine andere Entscheidung   180 248 Abgabe eigener Prüfungsergebnisse zur Vorlage bei einer anderen Stelle im Ausland § 44 Abs. 5
  360
249 Prüfung oder Registrierung einer Bezeichnung oder Beschreibung von nicht zugelassenen oder geschützten Sorten von Obst und Zierpflanzen § 3a Abs. 2 und 3

  180
250 Registrierung des Hinweises auf die Erhaltungszüchtung § 33 Abs. 8
SaatgutV

  140
251 Nachprüfung von Saatgut 251.1 Nachprüfung von anerkanntem Saatgut § 16 SaatgutV   160 251.2 Nachprüfung von Standardsaatgut § 21 Abs. 4
SaatgutV

  160
3 Verwaltungsgebühren in besonderen Fällen 300 Auskunft, soweit sie nicht die eigene Sorte betrifft, sowie Auszüge aus der Sortenschutzrolle, der Sortenliste oder anderen Unterlagen, je Sorte § 29 SortG
§ 49 SaatG


   20
310 Rücknahme oder Widerruf eines Verwaltungsaktes in den Fällen der Gebührennummern 121, 221, 244, 245 und 246 75 v. H. der Gebühr für die individuell zurechenbare öffentliche Leistung; Ermäßigung bis zu
25 v. H. der Gebühr für Leistungen
oder Absehen von der Gebührenerhebung, wenn dies der Billigkeit entspricht
(§ 15 Abs. 2 VwKostG vom 23. Juni 1970 in der am 14. August 2013 geltenden Fassung)
320 Rücknahme eines Antrags, nachdem mit der sachlichen Bearbeitung begonnen worden ist, in den Fällen der Gebührennummern 101, 121, 201, 221, 231, 244, 245 und 246 330 Ablehnung eines Antrags aus anderen Gründen als wegen Unzuständigkeit in den Fällen der Gebührennummern 121, 221, 231, 244, 245 und 246

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von