Gebühren-
nummer
Gebührentatbestand
Bezogene Vorschrift
(SaatG)
Gebühr
(Euro)
12344Saatgutverkehrsgesetz (SaatG) in Verbindung mit der Verordnung über Erhaltungssorten und ihre Aufzeichnung (Erhaltungssorten-VO)400Verfahren der Sortenzulassung§ 41401Entscheidung über die Sortenzulassung
§ 42
in Verbindung mit
§ 4 Erhaltungssorten-VO
30
402Registerprüfung
§ 44 Abs. 1 bis 3
in Verbindung mit
§ 2 Abs. 2 bis 4
Erhaltungssorten-VO
402.1bei Sorten landwirtschaftlicher Arten und Gemüsearten170402.2bei Übernahme vollständiger Anbauprüfungs- und Untersuchungsergebnisse einer anderen Stelle, einmalig
30
410Überwachung der Erhaltung einer Sorte oder einer weiteren Erhaltungszüchtung
§ 37 Satz 2
30
420Verfahren zur Verlängerung einer Sortenzulassung§ 36 Abs. 2 und 3421Entscheidung über die Verlängerung einer Sortenzulassung30430Verfahren zur Eintragung eines weiteren Züchters§ 46431Entscheidung über die Eintragung eines weiteren Züchters30432Prüfung des Antrags auf Eintragung als weiterer Züchter aufgrund der Übernahme der Erhaltungszüchtung
§ 48
30
440Sonstige Verfahren441Eintragung von Änderungen in der Person eines in der Sortenliste Eingetragenen, je Sorte
§ 47 Abs. 4 Satz 1
30
442Rücknahme oder Widerruf einer Sortenzulassung§ 52 Abs. 2 bis 4 Nr. 1 bis 830443Widerruf der Eintragung eines weiteren Züchters
§ 52 Abs. 5
in Verbindung mit
§ 52 Abs. 3 und 4 Nr. 5, 6
und 8
30
444Genehmigung des Inverkehrbringens von Saatgut zu gewerblichen Zwecken vor der Zulassung der Sorte
§ 3 Abs. 2
30
445Festsetzung einer Auslauffrist für das Inverkehrbringen einer nicht mehr zugelassenen Erhaltungssorte
§ 36 Abs. 3 und § 52 Abs. 6
30
446Widerspruchsentscheidung446.1gegen die Zurückweisung des Zulassungsantrags und die Rücknahme oder den Widerruf einer Sortenzulassung
§ 38 Abs. 3; § 52 Abs. 2 bis 4
Nr. 1 bis 8
30
446.2gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Verlängerung einer Sortenzulassung
§ 36 Abs. 2 und 3
30
446.3gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Eintragung oder den Widerruf der Eintragung eines weiteren Züchters
§ 46; § 52 Abs. 5
in Verbindung mit
§ 52 Abs. 3 und 4 Nr. 5, 6
und 8
30
446.4gegen die Zurückweisung eines Antrags für das Inverkehrbringen von Saatgut zu gewerblichen Zwecken vor der Zulassung der Sorte