BSV 1996 § 2 Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte

Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für 1996 und zur Bestimmung weiterer Rechengrößen der Sozialversicherung für 1996

(1) Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt für das Kalenderjahr 1996 monatlich 311 Deutsche Mark.

(2) Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt für das Beitrittsgebiet für das Kalenderjahr 1996 monatlich 265 Deutsche Mark.

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