Der Präsident eröffnet, leitet und schließt die Sitzungen. Vor Schluß der Sitzung gibt der Präsident nach den Vereinbarungen im Ältestenrat oder nach Beschluß des Bundestages den Termin der nächsten Sitzung bekannt.
BTGO 1980 § 22 Leitung der Sitzungen
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
Referenzen
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