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BVerfGG § 94

Gesetz über das Bundesverfassungsgericht

(1) Das Bundesverfassungsgericht gibt dem Verfassungsorgan des Bundes oder des Landes, dessen Handlung oder Unterlassung in der Verfassungsbeschwerde beanstandet wird, Gelegenheit, sich binnen einer zu bestimmenden Frist zu äußern.

(2) Ging die Handlung oder Unterlassung von einem Minister oder einer Behörde des Bundes oder des Landes aus, so ist dem zuständigen Minister Gelegenheit zur Äußerung zu geben.

(3) Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung, so gibt das Bundesverfassungsgericht auch dem durch die Entscheidung Begünstigten Gelegenheit zur Äußerung.

(4) Richtet sich die Verfassungsbeschwerde unmittelbar oder mittelbar gegen ein Gesetz, so ist § 77 entsprechend anzuwenden.

(5) Die in den Absätzen 1, 2 und 4 genannten Verfassungsorgane können dem Verfahren beitreten. Das Bundesverfassungsgericht kann von mündlicher Verhandlung absehen, wenn von ihr keine weitere Förderung des Verfahrens zu erwarten ist und die zur Äußerung berechtigten Verfassungsorgane, die dem Verfahren beigetreten sind, auf mündliche Verhandlung verzichten.

Referenzen

Zitiert von

Stattgebender Kammerbeschluss vom Bundesverfassungsgericht - 1 BvR 2136/24
30. Juni 2025
1 BvR 2136/24 30. Juni 2025
Stattgebender Kammerbeschluss vom Bundesverfassungsgericht - 2 BvR 172/24
27. Mai 2025
2 BvR 172/24 27. Mai 2025
Kammerbeschluss vom Bundesverfassungsgericht - 1 BvQ 57/24
15. Januar 2025
1 BvQ 57/24 15. Januar 2025
Urteil vom Bundesverfassungsgericht - 1 BvR 548/22
14. Januar 2025
1 BvR 548/22 14. Januar 2025
Kammerbeschluss vom Bundesverfassungsgericht - 1 BvR 2103/16
2. Oktober 2024
1 BvR 2103/16 2. Oktober 2024
Nichtannahmebeschluss vom Bundesverfassungsgericht - 2 BvR 2002/20
5. August 2024
2 BvR 2002/20 5. August 2024
Beschluss vom Bundesverfassungsgericht - 2 BvE 6/23, 2 BvR 994/23
6. Februar 2024
2 BvE 6/23, 2 BvR 994/23 6. Februar 2024
Stattgebender Kammerbeschluss vom Bundesverfassungsgericht - 2 BvR 1079/20
8. November 2023
2 BvR 1079/20 8. November 2023
Beschluss vom Bundesverfassungsgericht - 2 BvC 4/23
5. Juli 2023
2 BvC 4/23 5. Juli 2023
Kammerbeschluss vom Bundesverfassungsgericht - 1 BvR 1654/22
20. Dezember 2022
1 BvR 1654/22 20. Dezember 2022