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BVFG § 3 Sowjetzonenflüchtling

Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge

(1) Sowjetzonenflüchtling ist ein deutscher Staatsangehöriger oder deutscher Volkszugehöriger, der seinen Wohnsitz in der sowjetischen Besatzungszone oder im sowjetisch besetzten Sektor von Berlin hat oder gehabt hat und von dort vor dem 1. Juli 1990 geflüchtet ist, um sich einer von ihm nicht zu vertretenden und durch die politischen Verhältnisse bedingten besonderen Zwangslage zu entziehen. Eine besondere Zwangslage ist vor allem dann gegeben, wenn eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben oder die persönliche Freiheit vorgelegen hat. Eine besondere Zwangslage ist auch bei einem schweren Gewissenskonflikt gegeben. Wirtschaftliche Gründe sind als besondere Zwangslage anzuerkennen, wenn die Existenzgrundlage zerstört oder entscheidend beeinträchtigt worden ist oder wenn die Zerstörung oder entscheidende Beeinträchtigung nahe bevorstand.

(2) Von der Anerkennung als Sowjetzonenflüchtling ist ausgeschlossen,

1.
wer dem in der sowjetischen Besatzungszone und im sowjetisch besetzten Sektor von Berlin herrschenden System erheblich Vorschub geleistet hat,
2.
wer während der Herrschaft des Nationalsozialismus oder in der sowjetischen Besatzungszone oder im sowjetisch besetzten Sektor von Berlin durch sein Verhalten gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat,
3.
wer die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland einschließlich des Landes Berlin bekämpft hat.

(3) § 1 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 2 Nr. 4 bis 6, Abs. 3 und 4 ist sinngemäß anzuwenden.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen - 6 K 3628/23
24. September 2024
6 K 3628/23 24. September 2024
Beschluss vom Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht (3. Zivilsenat) - 3 Wx 1/22
2. November 2023
3 Wx 1/22 2. November 2023
Urteil vom Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (3. Senat) - L 3 R 641/17
10. Dezember 2020
L 3 R 641/17 10. Dezember 2020
Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 11 A 1665/17
13. November 2019
11 A 1665/17 13. November 2019
Urteil vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (9. Kammer) - 9 K 241.17
28. November 2018
9 K 241.17 28. November 2018
Urteil vom Landessozialgericht Baden-Württemberg - L 11 R 3305/16
25. Juli 2017
L 11 R 3305/16 25. Juli 2017
Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (2. Senat) - OVG 2 M 27.12
27. Mai 2014
OVG 2 M 27.12 27. Mai 2014
Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 11 A 2754/12
26. Mai 2014
11 A 2754/12 26. Mai 2014
Urteil vom Landessozialgericht Sachsen-Anhalt (3. Senat) - L 3 R 137/12 WA
19. November 2013
L 3 R 137/12 WA 19. November 2013
Urteil vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (3. Senat) - OVG 3 B 9.12
5. November 2013
OVG 3 B 9.12 5. November 2013