BVG § 40

Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges

Die Witwe oder der hinterbliebene Lebenspartner erhält eine Grundrente von 443 Euro monatlich.

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Zitiert von

Urteil vom Bundessozialgericht (9. Senat) - B 9 V 5/12 R
14. November 2013
B 9 V 5/12 R 14. November 2013