Die Witwe oder der hinterbliebene Lebenspartner erhält eine Grundrente von 443 Euro monatlich.
BVG § 40
Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges
Referenzen
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Zitiert von
Urteil vom Bundessozialgericht (9. Senat) - B 9 V 5/12 R
14. November 2013
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B 9 V 5/12 R | 14. November 2013 |