Beim Deutschen Bundestag wird eine Reformkommission eingesetzt, die sich mit Fragen des Wahlrechts befasst und Empfehlungen erarbeitet. Sie befasst sich auch mit der Frage des Wahlrechts ab 16 Jahren, der Dauer der Legislaturperiode und entwickelt Vorschläge zur Modernisierung der Parlamentsarbeit. Die Reformkommission wird darüber hinaus Maßnahmen empfehlen, um eine gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen und Männern auf den Kandidatenlisten und im Deutschen Bundestag zu erreichen. Die Kommission soll spätestens bis zum 30. Juni 2023 ihre Ergebnisse vorlegen. Das Nähere regelt ein vom Deutschen Bundestag unverzüglich zu verabschiedender Einsetzungsbeschluss.
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BWahlG § 55 Reformkommission
Bundeswahlgesetz
Referenzen
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Zitiert von
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Urteil vom Bundesverfassungsgericht - 2 BvF 1/23, 2 BvF 3/23, 2 BvE 2/23, 2 BvE 9/23, 2 BvE 10/23, 2 BvR 1523/23, 2 BvR 1547/23
30. Juli 2024
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2 BvF 1/23, 2 BvF 3/23, 2 BvE 2/23, 2 BvE 9/23, 2 BvE 10/23, 2 BvR 1523/23, 2 BvR 1547/23 | 30. Juli 2024 |
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Urteil vom Bundesverfassungsgericht - 2 BvF 1/23
30. Juli 2024
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2 BvF 1/23 | 30. Juli 2024 |
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Ablehnung einstweilige Anordnung vom Unknown court (2. Senat) - 2 BvF 1/21
20. Juli 2021
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2 BvF 1/21 | 20. Juli 2021 |