Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.

BWahlG § 51 (weggefallen)

Bundeswahlgesetz

Dieser Paragraph ist weggefallen.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von