BWahlGV Anlage 2 (zu § 14 Abs. 2 und § 15 Abs. 1 Satz 1)

Verordnung über den Einsatz von Wahlgeräten bei Wahlen zum Deutschen Bundestag und der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1999, 756 - 761

               
              
Gemeinde ...................... Wahlbezirk (Name oder Nummer) ......
Kreis ......................... ( ) 1) Allgemeiner Wahlbezirk
Wahlkreis ..................... ( ) 1) Sonderwahlbezirk
Land .......................... --------------------------------
I Diese Wahlniederschrift ist I
I auf der letzten Seite von I
I allen Mitgliedern des I
I Wahlvorstandes zu I
I unterschreiben. I
--------------------------------

Wahlniederschrift
über die Wahl mit Wahlgeräten
bei der Wahl zum Deutschen Bundestag
am .............................

1. Wahlvorstand
Zu der Wahl waren für den Wahlbezirk vom Wahlvorstand
erschienen:
-------------------------------------------------------------------
I Familienname I Vorname I Funktion I
I-----------------------------------------------------------------I
I 1. ................... I .................. I als Wahlvorsteher I
I 2. ................... I .................. I als I
I I I stellvertretender I
I I I Wahlvorsteher I
I 3. ................... I .................. I als Schriftführer I
I 4. ................... I .................. I als Beisitzer I
I 5. ................... I .................. I als Beisitzer I
I 6. ................... I .................. I als Beisitzer I
I 7. ................... I .................. I als Beisitzer I
-------------------------------------------------------------------

An Stelle des(r) nicht erschienenen - ausgefallenen 2) Mitglieds(er)
des Wahlvorstandes ernannte der Wahlvorsteher den (die) folgenden
anwesenden - herbeigerufenen - Wahlberechtigten zu(m) Mitglied(ern)
des Wahlvorstandes und wies ihn (sie) auf ihre Verpflichtung zur
unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit
über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekanntgewordenen
Angelegenheiten hin:
-------------------------------------------------------------------
I Familienname I Vorname I Uhrzeit I
I-----------------------------------------------------------------I
I 1. ................... I .................. I ................. I
I 2. ................... I .................. I ................. I
I 3. ................... I .................. I ................. I
-------------------------------------------------------------------

Als Hilfskräfte waren zugezogen:
-------------------------------------------------------------------
I Familienname I Vorname I Uhrzeit I
I-----------------------------------------------------------------I
I 1. ................... I .................. I ................. I
I 2. ................... I .................. I ................. I
I 3. ................... I .................. I ................. I
-------------------------------------------------------------------
2.
Wahlhandlung
2.1
Der Wahlvorsteher eröffnete die Wahlhandlung damit, daß er die übrigen Mitglieder des Wahlvorstandes auf ihre Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekanntgewordenen Angelegenheiten hinwies. Er belehrte sie über ihre Aufgaben. Abdrucke des Bundeswahlgesetzes, der Bundeswahlordnung und der Bundeswahlgeräteverordnung lagen im Wahlraum vor. Eine Abbildung der Seite des Wahlgerätes, an der der Wähler seine Stimme(n) abgeben kann, nebst gerätespezifischer Darstellung der Wahlvorschläge und einer Anleitung zur Stimmabgabe mit dem Wahlgerät waren im Wahlraum ausgehängt.
2.2
Der Wahlvorstand stellte fest, daß

das Wahlgerät Typ ........ Fabrik-Nr. . ....... für die Erststimmen und 2) das Wahlgerät Typ ........ Fabrik-Nr. . ....... für die Zweitstimmen 2)
-
sich in ordnungsgemäßem Zustand befand,
-
dem amtlichen Stimmzettel entsprechend beschriftet war,
-
sämtliche Zähl- und Speichervorrichtungen für die Stimmabgabe auf Null gestellt oder gelöscht waren,
-
die zur Aufnahme von Wahlmarken bestimmten Behälter leer waren 2) und
-
nicht benötigte Zähl- und Speichervorrichtungen für die Stimmabgabe gesperrt waren 2).
Dann wurde jedes verwendete Wahlgerät oder dessen Zähl- und Speichervorrichtungen durch den Wahlvorsteher verschlossen. Die Schüssel nahmen der Wahlvorsteher und ein anderes Mitglied des Wahlvorstandes getrennt bis zur Beendigung der Wahlhandlung in Verwahrung.
2.3
Damit die Wähler unbeobachtet ihre Stimme(n) abgeben konnten, war(en) das (die) Wahlgerät(e) im Wahlraum in - einer - Wahlzelle(n) - in einem Nebenraum, der nur vom Wahlraum aus betretbar war und dessen Eingang vom Tisch des Wahlvorstandes aus überblickt werden konnte - aufgestellt 2).
2.4
Mit der Stimmabgabe wurde um ............... Uhr ............... Minuten begonnen.
2.5
Vor Beginn der Stimmabgabe berichtigte der Wahlvorsteher das Wählerverzeichnis nach dem Verzeichnis der nachträglich erteilten Wahlscheine, indem er bei den Namen der nachträglich mit Wahlscheinen versehenen Wahlberechtigten in der Spalte für die Stimmabgabe den Vermerk "Wahlschein" oder den Buchstaben "W" eintrug. Der Wahlvorsteher berichtigte auch die Zahlen der Abschlußbescheinigung der Gemeindebehörde; diese Berichtigung wurde von ihm abgezeichnet 2). Der Wahlvorsteher berichtigte später entsprechend das Wählerverzeichnis und die dazugehörige Abschlußbescheinigung unter Berücksichtigung der noch am Wahltage an erkrankte Wahlberechtigte erteilten Wahlscheine 2).
2.6
Der Wahlvorstand wurde über die Ungültigkeit von Wahlscheinen nicht unterrichtet 2). Der Wahlvorstand wurde vom ......................................... unterrichtet, daß folgende(r) Wahlschein(e) für ungültig erklärt worden ist (sind): (Vor- und Familienname des Wahlscheininhabers sowie Wahlschein-Nr.) 2) ....................................................................
2.7
Während der Wahlhandlung überprüfte der Wahlvorsteher oder ein von ihm bestimmtes Mitglied des Wahlvorstandes an Hand der Kontrollvorrichtungen, ob die Wähler beide Stimmen abgegeben haben und die Vorrichtungen zur Stimmabgabe sodann wieder gesperrt waren. Unterblieb die Abgabe beider Stimmen, so wurde der Stimmabgabevermerk im Wählerverzeichnis gestrichen und in der Spalte Bemerkungen "Nichtwähler" oder "N" eingetragen. Über die nicht abgegebenen Erst- und Zweitstimmen wurde jeweils eine Zählliste geführt. Der Listenführer verzeichnete jede nicht abgegebene Stimme in der in Betracht kommenden Zählliste.
2.8
Während der Wahlhandlung traten an dem - den - Wahlgerät(en) Typ ............... Fabrik-Nr. ............... folgende Funktionsstörungen auf, die gemäß Bedienungsanleitung nicht auf einfache Weise und nicht ohne Gefahr für das Bekanntwerden oder Löschen der bereits abgegebenen Stimmen behoben werden konnten,: .................................................................... und die um ............ Uhr dazu führten, daß auf Beschluß des Wahlvorstandes zur Wahl mit dem Wahlgerät-Typ ......... Fabrik-Nr. .......... übergegangen werden mußte 2) 3). Die Feststellungen nach Nr. 2.2 wurden wiederholt. Während der Wahlhandlung traten an dem - den Wahlgerät(en) Typ ............... Fabrik-Nr. ............... folgende Funktionsstörungen auf, die um ............... Uhr dazu führten, daß zur Urnenwahl übergegangen werden mußte 2) 4): ....................................................................
2.9
Besondere Vorfälle während der Wahlhandlung waren - abgesehen von den unter 2.8 genannten - nicht zu verzeichnen 2). Als besondere Vorfälle waren - abgesehen von den unter 2.8 genannten - zu verzeichnen 2) (z.B. Zurückweisung von Wählern in den Fällen des § 56 Abs. 7 und § 59 der Bundeswahlordnung): .................................................................... Über die Einzelheiten wurden Niederschriften gefertigt und als Anlagen Nr. ............... bis Nr. ............... beigefügt.
2.10
Um 18 Uhr gab der Wahlvorsteher den Ablauf der Wahlzeit bekannt. Danach wurden nur noch die im Wahlraum anwesenden Wahlberechtigten zur Stimmabgabe zugelassen. Der Zutritt zum Wahlraum wurde solange gesperrt, bis der letzte der anwesenden Wähler seine Stimme abgegeben hatte. Sodann wurde die Öffentlichkeit wieder hergestellt. Um ............... Uhr ............... Minuten erklärte der Wahlvorsteher die Wahl für geschlossen. Er sperrte jedes Wahlgeräte oder die Zähl- und Speichervorrichtungen 2) sofort gegen jede weitere Stimmabgabe und versiegelte die Sperrung.
3.
Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk
3.1
Die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses wurden im unmittelbaren Anschluß an die Stimmabgabe und ohne Unterbrechung unter der Leitung des Wahlvorstehers/des Stellvertreters des Wahlvorstehers vorgenommen. 2)
3.2
a)
Zunächst wurden die im Wählerverzeichnis eingetragenen Stimmabgabevermerke gezählt.

                      Die Zählung ergab  ....... Vermerke.
              
------- ------------------
b) Mit Wahlschein I B 1 I I An I
haben gewählt ....... Personen ------- I entsprechender I
c) Gesamtzahl der ------- I Stelle in I
Wähler - a) und b) ------- I Abschnitt 4 I
zusammen - ....... Personen I B I I eingetragen. I
------- ------------------
d) Sodann wurden die auf dem (den) Wahlgerät(en) insgesamt
angezeigten Zahlen für die Erst- und Zweitstimmen abgelesen.
Die Ablesung ergab
bei Wahlgerät Typ ...... Fabrik-Nr. ..... ...... abgegebene
Erststimmen,
bei Wahlgerät Typ ...... Fabrik-Nr. ..... ...... abgegebene
Zweitstimmen.
e) Aus den Zähllisten für die nicht abgegebenen Erst- und
Zweitstimmen ergaben sich folgende Zahlen:
-------
............... als ungültig geltende Erststimmen, I C 2 I
-------
-------
............... als ungültig geltende Zweitstimmen. I E 2 I
-------
f) Gesamtzahl der Erststimmen (d) und e) zusammen): ..............
Gesamtzahl der Zweitstimmen (d) und e) zusammen): ..............
g) Die Gesamtzahl c) stimmte jeweils mit der Gesamtzahl ( ) 1)
der Erststimmen und der Zweitstimmen aus f) überein.
Die Gesamtzahl c) war um ..... größer - kleiner 2) - ( ) 1)
als die Gesamtzahl der Erststimmen aus f).
Die Gesamtzahl c) war um ..... größer - kleiner 2) - ( ) 1)
als die Gesamtzahl der Zweitstimmen aus f).
Die Verschiedenheit, die sich auch bei wiederholter Zählung
herausstellte, erklärt sich aus folgendem:
................................................................

3.3 Nunmehr wurde(n) das (die) Wahlgerät(e) für die Zählung freigegeben.
Ein Mitglied des Wahlvorstandes stellte die an dem (den) Wahlgerät(en)
angezeigten oder ausgedruckten folgenden Zahlen fest, die es in die
nachstehenden Zählkontrollvermerke eintrug:
a) Wahlgerät Typ ........ Fabrik-Nr. ........
Nr. .... der Anzeigen Zahl bei Schluß der - Nicht vom
Wahlhandlung Wahlvorstand
auszufüllen -
...................... ................... Die Übereinstimmung
...................... ................... der Angaben auf den
...................... ................... Anzeigen mit
...................... ................... nebenstehenden
...................... ................... Zählkontrollvermerken
...................... ................... wird hiermit bescheinigt.
...................... ................... Das (Die) Wahlgerät(e) ist
...................... ................... (sind) nach Prüfung wieder
...................... ................... versiegelt -
...................... ................... verschlossen und
...................... ................... die Behältnisse mit
...................... ................... den Schlüsseln -
...................... ................... Stimmenspeicher(n)
...................... ................... versiegelt 2) - worden.
...................... ................... ......., den ....... 19..
...................... ................... (Ort)
...................... ................... ....................
...................... ................... (Kreiswahlleiter
...................... ................... oder Beauftragter)
...................... ................... ....................
...................... ................... (erster Zeuge)
...................... ................... ....................
...................... ................... (zweiter Zeuge)
b) Wahlgerät Typ ........ Fabrik-Nr. ........
Nr. .... der Anzeigen Zahl bei Schluß der
Wahlhandlung
...................... ...................
...................... ...................
...................... ...................
...................... ...................
...................... ...................
...................... ...................
...................... ...................
3.4
Danach stellte der Wahlvorsteher - ein vom Wahlvorsteher bestimmtes Mitglied des Wahlvorstandes 2) - durch lautes Ablesen der einzelnen Anzeigen fest die Zahl der an den Wahlgeräten
1.
insgesamt abgegebenen Erststimmen,
2.
insgesamt abgegebenen Zweitstimmen,
3.
für jeden Bewerber abgegebenen Stimmen (Erststimmen),
4.
für jede Landesliste abgegebenen Stimmen (Zweitstimmen),
5.
abgegebenen ungültigen Erst- und Zweitstimmen.
Die übrigen Mitglieder des Wahlvorstandes überzeugten sich von der Richtigkeit dieser Feststellung und ihrer Übertragung in diese Wahlniederschrift.
3.5
Das im nachstehenden Abschnitt 4 der Wahlniederschrift enthaltene Ergebnis wurde vom Wahlvorstand als das Wahlergebnis im Wahlbezirk festgestellt und vom Wahlvorsteher mündlich bekanntgegeben.
4.
Wahlergebnis

                  ----------------------------------------
              
I Kennbuchstaben für die Zahlenangaben I 5)
----------------------------------------
------- Personen
I A 1 I Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis
------- ohne Sperrvermerk "W"
(Wahlschein) 6) .............
-------
I A 2 I Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis
------- mit Sperrvermerk "W"
(Wahlschein) 6) .............
-------------
I A 1 + A 2 I Im Wählerverzeichnis insgesamt
------------- eingetragene Wahlberechtigte 6) .............
-------
I B I Wähler insgesamt (vgl. oben 3.2 c) .............
-------
-------
I B 1 I darunter Wähler mit Wahlschein
------- (vgl. oben 3.2 b) .............

---------------------------------------
I Ergebnis der Wahl im Wahlkreis I
I (Erststimmen) I 7) 9)
---------------------------------------
-------
I C 1 I Am Wahlgerät abgegebene
------- ungültige Erststimmen ............ .............
(Nummer der
Anzeige)
-------
I C 2 I Nach der Zählliste als
------- ungültig geltende
Erststimmen ............
------------
-------
I C I Ungültige Erststimmen
------- zusammen ............
-------
I D I Gültige Erststimmen
------- insgesamt ............ .............
(Nummer der
Anzeige)

---------------------------------------------------------------
I Von den gültigen I I I
I Erststimmen entfielen I I I
I auf den Bewerber I I I
I-------------------------------------------------------------I
I I I I
I I Erststimmen I Nummer der Anzeige I
---------------------------------------------------------------
-------
I D 1 I 1. .................... ............ .............
-------
-------
I D 2 I 2. .................... ............ .............
-------
-------
I D 3 I 3. .................... ............ .............
------- (Vor- und Familien- ------------
name des Bewerbers
sowie Kurzbezeichnung
der Partei/bei anderen
Kreiswahlvorschlägen
das Kennwort - laut
Stimmzettel -)
usw.

---------------------------------------
I Ergebnis der Wahl nach Landeslisten I
I (Zweitstimmen) I 8) 9)
---------------------------------------
-------
I E 1 I Am Wahlgerät abgegebene
------- ungültige Zweitstimmen ............ .............
(Nummer der
Anzeige)
-------
I E 2 I Nach der Zählliste als
------- ungültig geltende
Zweitstimmen ............
------------
-------
I E I Ungültige Zweitstimmen
------- zusammen ............
-------
I F I Gültige Zweitstimmen
------- insgesamt ............ .............
(Nummer der
Anzeige)

---------------------------------------------------------------
I Von den gültigen I I I
I Zweitstimmen entfielen I I I
I auf die Landesliste der I I I
I-------------------------------------------------------------I
I I I I
I I Zweitstimmen I Nummer der Anzeige I
---------------------------------------------------------------
-------
I F 1 I 1. .................... ............ .............
-------
-------
I F 2 I 2. .................... ............ .............
-------
-------
I F 3 I 3. .................... ............ .............
------- (Kurzbezeichnung ------------
der Partei - laut
Stimmzettel -)
usw.
Zusammen ............

5.
Abschluß der Wahlergebnisfeststellung
5.1
Bei der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses waren als besondere Vorkommnisse zu verzeichnen (z.B. Aufklärung der Verschiedenheit der Summe der angezeigten einzelnen Zählergebnisse und der angezeigten Zahl der insgesamt abgegebenen Stimmen - § 14 Abs. 5 Bundeswahlgeräteverordnung -): 2)

                  ....................................................................
              
Der Wahlvorstand faßte in diesem Zusammenhang folgende Beschlüsse: 2)
....................................................................
5.2 Das (Die) Mitglied(er) des Wahlvorstandes ..........................
(Vor- und Familienname)
beantragte(n) vor Unterzeichnung der Wahlniederschrift eine erneute
Zählung 10) der Stimmen, weil
....................................................................
(Angabe der Gründe)
Daraufhin wurde der Zählvorgang (vgl. Abschnitte 3.2 bis 3.4)
wiederholt. Das in Abschnitt 4 der Wahlniederschrift enthaltene
Wahlergebnis für den Wahlbezirk wurde
---
I I 1) mit dem gleichen Ergebnis erneut festgestellt
---
---
I I 1) berichtigt 11)
---
und vom Wahlvorsteher mündlich bekanntgegeben.
5.3
Nach der Ermittlung des Wahlergebnisses wurden jedes verwendete Wahlgerät geschlossen und versiegelt - geschlossen und die Behältnisse mit den Schlüsseln / dem (den) Stimmenspeicher(n) versiegelt 2). Die Zähllisten für die als ungültig geltenden Stimmen wurden vom Listenführer und Wahlvorsteher unterschrieben und sind als Anlage Nr. .......... bis Nr. .......... beigefügt.
5.4
Das Wahlergebnis aus Abschnitt 4 wurde auf den Vordruck für die Schnellmeldung 12) übertragen und auf schnellstem Wege telefonisch - durch (Angabe der Übermittlung) ................. - 2) an ..................... übermittelt.
5.5
Während der Wahlhandlung waren immer mindestens drei, während der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses mindestens fünf Mitglieder des Wahlvorstandes, darunter jeweils der Wahlvorsteher und der Schriftführer oder ihre Stellvertreter, anwesend.
5.6
Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und die Feststellung des Wahlergebnisses waren öffentlich.
5.7
Vorstehende Niederschrift wurde von den Mitgliedern des Wahlvorstandes genehmigt und von ihnen unterschrieben.

                                           ...................., den .......... 19 ...
              
(Ort)

Der Wahlvorsteher Die übrigen Beisitzer
............................... 1. ..............................
Der Stellvertreter 2. ..............................
............................... 3. ..............................
Der Schriftführer 4. ..............................
...............................

5.8 Das (Die) Mitglied(er) des Wahlvorstandes ..........................
(Vor- und Familienname)
verweigerte(n) die Unterschrift unter der Wahlniederschrift, weil
....................................................................
....................................................................
(Angabe der Gründe)

5.9 Nach Schluß des Wahlgeschäfts übergab der Wahlvorstand am ..........,
.......... Uhr, dem Beauftragten der Gemeindebehörde
1. diese Wahlniederschrift mit den darin verzeichneten Anlagen,
2. das (die) Wahlgerät(e) oder den (die) herausgenommene(n)
Stimmenspeicher 2) nebst Schlüsseln und Zubehör,
3. das Wählerverzeichnis,
4. die eingenommenen Wahlscheine, soweit sie nicht der
Wahlniederschrift beigefügt sind,
5. alle sonstigen ihm von der Gemeinde zur Verfügung gestellten
Gegenstände und Unterlagen.

Der Wahlvorsteher
.................................

Vom Beauftragten der Gemeindebehörde wurde die Wahlniederschrift
mit allen darin verzeichneten Anlagen, das Paket mit den verpackten
und versiegelten Wahlscheinen sowie
das (die) unter Nr. 5.3 genannte(n) Wahlgerät(e) oder der
(die) Stimmenspeicher am ................., .......... Uhr
auf Vollständigkeit überprüft und übernommen.

.................................
(Unterschrift des Beauftragten
der Gemeindebehörde)

Achtung: Es ist sicherzustellen, daß die Wahlniederschrift mit den
Anlagen, das Wahlgerät oder herausgenommene Stimmenspeicher 2) sowie
die Pakete mit den weiteren Unterlagen Unbefugten nicht zugänglich sind.
----------
1)
Zutreffendes ankreuzen.
2)
Nichtzutreffendes streichen.
3)
Die Wahl darf nur mit einem anderen Wahlgerät fortgesetzt werden, wenn dies ohne nennenswerte Verzögerung und ohne Gefährdung des Wahlgeheimnisses möglich ist. In diesem Falle sind die Feststellungen unter 2.2 für das Ersatzgerät durchzuführen. Dies ist unter 2.6 mit den Worten: "Die Feststellungen nach 2.2 wurden wiederholt." zu vermerken.
4)
Wird die Wahl nach den allgemeinen Vorschriften mit Stimmzetteln fortgesetzt, ist ein Wahlgerät gegen jede weitere Stimmabgabe zu sperren und die Sperrung zu versiegeln. Die Wahlniederschrift nach Anlage 2 wird erst nach Schluß der Wahlhandlung abgeschlossen. Ihre Ergebnisse werden in die über die Urnenwahl aufzunehmende Wahlniederschrift übernommen. Die Wahlniederschrift nach Satz 2 wird der Wahlniederschrift nach Satz 3 beigefügt.
5)
Wahlniederschriften und Meldevordrucke sind aufeinander abgestimmt. Die einzelnen Zahlen des Wahlergebnisses sind in die Schnellmeldung bei demselben Kennbuchstaben einzutragen, mit dem sie in der Wahlniederschrift bezeichnet sind.

                                                   -------  -------     -------------
              
6) Die Zahlenangaben für die Zeilen I A 1 I, I A 2 I und I A 1 + A 2 I
------- ------- -------------
sind der berichtigten Bescheinigung über den Abschluß des
Wählverzeichnisses zu entnehmen.
------- -------
7) Summe I C 1 I + I D I muß mit der Erststimmenzahl in 3.2 d)
------- -------
übereinstimmen.
------- -------
8) Summe I E 1 I + I F I muß mit der Zweitstimmenzahl in 3.2 d)
------- -------
übereinstimmen.
------- ------- ------- -------
9) Stimmt die Summe von I C 1 I + I D I bzw. von I E 1 I + I F I
------- ------- ------- -------
nicht mit den Zahlen in 3.2 d) überein, so liegen Unstimmigkeiten vor, die vom Wahlvorstand mit der Kontrollvorrichtung des Wahlgerätes (§ 14 Abs. 4 der Bundeswahlgeräteverordnung) aufzuklären sind.
10)
Wenn keine Nachzählung stattgefunden hat, ist der gesamte Abschnitt 5.2 zu streichen.
11)
Die berichtigten Zahlen sind in Abschnitt 4 mit anderer Farbe oder auf andere Weise kenntlich zu machen. Alte Zahlen nicht löschen oder radieren.
12)
Nach dem Muster der Anlage 28 zur Bundeswahlordnung.

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