BWahlGV Anlage 3 (zu § 14 Abs. 2 und § 15 Abs. 1 Satz 1)

Verordnung über den Einsatz von Wahlgeräten bei Wahlen zum Deutschen Bundestag und der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1999, 762 - 766

               
              
Gemeinde ...................... Wahlbezirk (Name oder Nummer) ......
Kreis ......................... ( ) 1) Allgemeiner Wahlbezirk
Land .......................... ( ) 1) Sonderwahlbezirk
--------------------------------
I Diese Wahlniederschrift ist I
I auf der letzten Seite von I
I allen Mitgliedern des I
I Wahlvorstandes zu I
I unterschreiben. I
--------------------------------

Wahlniederschrift
über die Wahl mit Wahlgeräten
bei der Wahl zum Europäischen Parlament
am .............................

1. Wahlvorstand
Zu der Wahl waren für den Wahlbezirk vom Wahlvorstand
erschienen:
-------------------------------------------------------------------
I Familienname I Vorname I Funktion I
I-----------------------------------------------------------------I
I 1. ................... I .................. I als Wahlvorsteher I
I 2. ................... I .................. I als I
I I I stellvertretender I
I I I Wahlvorsteher I
I 3. ................... I .................. I als Schriftführer I
I 4. ................... I .................. I als Beisitzer I
I 5. ................... I .................. I als Beisitzer I
I 6. ................... I .................. I als Beisitzer I
I 7. ................... I .................. I als Beisitzer I
-------------------------------------------------------------------
An Stelle des(r) nicht erschienenen - ausgefallenen 2) Mitglieds(er)
des Wahlvorstandes ernannte der Wahlvorsteher den (die) folgenden
anwesenden - herbeigerufenen - Wahlberechtigten zu(m) Mitglied(ern)
des Wahlvorstandes und wies ihn (sie) auf ihre Verpflichtung zur
unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über
die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekanntgewordenen
Angelegenheiten hin:
-------------------------------------------------------------------
I Familienname I Vorname I Uhrzeit I
I-----------------------------------------------------------------I
I 1. ................... I .................. I ................. I
I 2. ................... I .................. I ................. I
I 3. ................... I .................. I ................. I
-------------------------------------------------------------------

Als Hilfskräfte waren zugezogen:
-------------------------------------------------------------------
I Familienname I Vorname I Uhrzeit I
I-----------------------------------------------------------------I
I 1. ................... I .................. I ................. I
I 2. ................... I .................. I ................. I
I 3. ................... I .................. I ................. I
-------------------------------------------------------------------
2.
Wahlhandlung
2.1
Der Wahlvorsteher eröffnete die Wahlhandlung damit, daß er die übrigen Mitglieder des Wahlvorstandes auf ihre Verpflichtung zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekanntgewordenen Angelegenheiten hinwies. Er belehrte sie über ihre Aufgaben. Abdrucke des Europawahlgesetzes, des Bundeswahlgesetzes, der Europawahlordnung und der Bundeswahlgeräteverordnung lagen im Wahlraum vor. Eine Abbildung der Seite des Wahlgerätes, an der der Wähler seine Stimme abgeben kann, nebst gerätespezifischer Darstellung der Wahlvorschläge und einer Anleitung zur Stimmabgabe mit dem Wahlgerät waren im Wahlraum ausgehängt.
2.2
Der Wahlvorstand stellte fest, daß das Wahlgerät Typ ....................... Fabrik-Nr. .....................
-
sich in ordnungsgemäßem Zustand befand,
-
dem amtlichen Stimmzettel entsprechend beschriftet war,
-
sämtliche Zähl- und Speichervorrichtungen für die Stimmabgabe auf Null gestellt oder gelöscht waren,
-
die zur Aufnahme von Wahlmarken bestimmten Behälter leer waren 2) und
-
nicht benötigte Zähl- und Speichervorrichtungen für die Stimmabgabe gesperrt waren 2).
Dann wurde jedes verwendete Wahlgerät oder dessen Zähl- und Speichervorrichtungen durch den Wahlvorsteher verschlossen. Die Schüssel nahmen der Wahlvorsteher und ein anderes Mitglied des Wahlvorstandes getrennt bis zur Beendigung der Wahlhandlung in Verwahrung.
2.3
Damit die Wähler unbeobachtet ihre Stimme abgeben konnten, war das Wahlgerät im Wahlraum in - einer - Wahlzelle - einem Nebenraum, der nur vom Wahlraum aus betretbar war und dessen Eingang vom Tisch des Wahlvorstandes aus überblickt werden konnte - aufgestellt 2).
2.4
Mit der Stimmabgabe wurde um ............... Uhr ............... Minuten begonnen.
2.5
Vor Beginn der Stimmabgabe berichtigte der Wahlvorsteher das Wählerverzeichnis nach dem Verzeichnis der nachträglich erteilten Wahlscheine, indem er bei den Namen der nachträglich mit Wahlscheinen versehenen Wahlberechtigten in der Spalte für die Stimmabgabe den Vermerk "Wahlschein" oder den Buchstaben "W" eintrug. Der Wahlvorsteher berichtigte auch die Zahlen der Abschlußbescheinigung der Gemeindebehörde; diese Berichtigung wurde von ihm abgezeichnet 2). Der Wahlvorsteher berichtigte später entsprechend das Wählerverzeichnis und die dazugehörige Abschlußbescheinigung unter Berücksichtigung der noch am Wahltage an erkrankte Wahlberechtigte erteilten Wahlscheine 2).
2.6
Der Wahlvorstand wurde über die Ungültigkeit von Wahlscheinen nicht unterrichtet 2). Der Wahlvorstand wurde vom ......................................... unterrichtet, daß folgende(r) Wahlschein(e) für ungültig erklärt worden ist (sind): (Vor- und Familienname des Wahlscheininhabers sowie Wahlschein-Nr.) 2) ....................................................................
2.7
Während der Wahlhandlung überprüfte der Wahlvorsteher oder das von ihm bestimmte Mitglied des Wahlvorstandes an Hand der Kontrollvorrichtungen, ob der Wähler seine Stimme abgegeben hatte und die Vorrichtungen zur Stimmabgabe sodann wieder gesperrt waren. Unterblieb die Abgabe der Stimme, so wurde der Stimmabgabevermerk im Wählerverzeichnis gestrichen und in der Spalte Bemerkungen "Nichtwähler" oder "N" eingetragen.
2.8
Während der Wahlhandlung traten an dem Wahlgerät folgende Funktionsstörungen auf, die gemäß Bedienungsanleitung nicht auf einfache Weise und nicht ohne Gefahr für das Bekanntwerden oder Löschen der bereits abgegebenen Stimmen behoben werden konnten,: .................................................................... und die um ............ Uhr dazu führten, daß auf Beschluß des Wahlvorstandes zur Wahl mit dem Wahlgerät-Typ ......... Fabrik-Nr. .......... übergegangen werden mußte 2) 3). Die Feststellungen nach Nr. 2.2 wurden wiederholt. Während der Wahlhandlung traten an dem Wahlgerät folgende Funktionsstörungen auf, die um ............... Uhr dazu führten, daß zur Urnenwahl übergegangen werden mußte 2) 4): ....................................................................
2.9
Besondere Vorfälle während der Wahlhandlung waren - abgesehen von den in Abschnitt 2.8 genannten - nicht zu verzeichnen 2). Als besondere Vorfälle waren - abgesehen von den unter 2.8 genannten - zu verzeichnen 2) (z.B. Zurückweisung von Wählern in den Fällen des § 49 Abs. 7 und § 52 der Europawahlordnung): .................................................................... .................................................................... Über die Einzelheiten wurden Niederschriften gefertigt und als Anlagen Nr. ............... bis Nr. ............... beigefügt.
2.10
Um ..... Uhr gab der Wahlvorsteher den Ablauf der Wahlzeit bekannt. Danach wurden nur noch die im Wahlraum anwesenden Wahlberechtigten zur Stimmabgabe zugelassen. Der Zutritt zum Wahlraum wurde solange gesperrt, bis der letzte der anwesenden Wähler seine Stimme abgegeben hatte. Sodann wurde die Öffentlichkeit wieder hergestellt. Um ............... Uhr ............... Minuten erklärte der Wahlvorsteher die Wahl für geschlossen. Er sperrte jedes Wahlgerät oder die Zähl- und Speichervorrichtungen 2) sofort gegen jede weitere Stimmabgabe und versiegelte die Sperrung.
3.
Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk
3.1
Die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses wurden im unmittelbaren Anschluß an die Stimmabgabe und ohne Unterbrechung unter der Leitung des Wahlvorstehers/des Stellvertreters des Wahlvorstehers 2) vorgenommen.
3.2
a)
Zunächst wurden die im Wählerverzeichnis eingetragenen Stimmabgabevermerke gezählt.

                      Die Zählung ergab  ....... Vermerke.
              
------- ------------------
b) Mit Wahlschein I B 1 I I An I
haben gewählt ....... Personen ------- I entsprechender I
c) Gesamtzahl der ------- I Stelle in I
Wähler - a) und b) ------- I Abschnitt 4 I
zusammen - ....... Personen I B I I eingetragen. I
------- ------------------
d) Sodann wurde die auf dem Wahlgerät insgesamt
angezeigte Zahl für die Stimmen abgelesen.
Die Ablesung ergab ............ abgegebene Stimmen.
e) ( ) 1) Die Gesamtzahl c) stimmte mit der Gesamtzahl der
Stimmen aus d) überein.
( ) 1) Die Gesamtzahl c) war um ............... größer
- kleiner 2) - als die Gesamtzahl der Stimmen aus d).
Die Verschiedenheit, die sich auch bei wiederholter Zählung
herausstellte, erklärt sich aus folgenden Gründen: 2)
...............................................................
...............................................................
...............................................................
3.3
Der Schriftführer übertrug aus der - berichtigten 2) - Bescheinigung über den Abschluß des Wählerverzeichnisses die Zahl der Wahlberechtigten in Abschnitt 4 Kennbuchstaben I A 1 + A 2 I der Wahlniederschrift.
3.4
Nunmehr wurde das Wahlgerät für die Zählung freigegeben. Ein Mitglied des Wahlvorstandes stellte die an dem Wahlgerät angezeigten oder ausgedruckten folgenden Zahlen fest, die es in den nachstehenden Zählkontrollvermerk eintrug:

                  Wahlgerät Typ ........  Fabrik-Nr. ........
              
Nr. .... der Anzeigen Zahl bei Schluß der - Nicht vom
Wahlhandlung Wahlvorstand
auszufüllen -
...................... ................... Die Übereinstimmung
...................... ................... der Angaben auf den
...................... ................... Anzeigen mit
...................... ................... nebenstehenden
...................... ................... Zählkontrollvermerken wird
...................... ................... hiermit bescheinigt.
...................... ................... Das Wahlgerät ist
...................... ................... nach Prüfung wieder
...................... ................... versiegelt -
...................... ................... verschlossen und
...................... ................... das Behältnis mit
...................... ................... den Schlüsseln -
...................... ................... Stimmenspeicher(n)
...................... ................... versiegelt 2) - worden.
...................... ................... ......., den ....... 19..
...................... ................... (Ort)
...................... ................... ....................
...................... ................... (Kreiswahlleiter
...................... ................... oder Beauftragter)
...................... ................... ....................
...................... ................... (erster Zeuge)
...................... ................... ....................
...................... ................... (zweiter Zeuge)
3.5
Danach stellte der Wahlvorsteher - ein vom Wahlvorsteher bestimmtes Mitglied des Wahlvorstandes 2) - durch lautes Ablesen der einzelnen Anzeigen fest die Zahl der an dem Wahlgerät
1.
insgesamt abgegebenen Stimmen,
2.
für jeden Wahlvorschlag abgegebenen Stimmen,
3.
abgegebenen ungültigen Stimmen.
Die übrigen Mitglieder des Wahlvorstandes überzeugten sich von der Richtigkeit dieser Feststellung und ihrer Übertragung in diese Wahlniederschrift.
3.6
Danach ergab sich folgendes Wahlergebnis für den Wahlbezirk, das vom Wahlvorsteher mündlich bekanntgegeben wurde.
4.
Wahlergebnis

                  ----------------------------------------
              
I Kennbuchstaben für die Zahlenangaben I 5)
----------------------------------------
-------
I A 1 I Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis
------- ohne Sperrvermerk "W"
(Wahlschein) 6) .............
-------
I A 2 I Wahlberechtigte laut Wählerverzeichnis
------- mit Sperrvermerk "W"
(Wahlschein) 6) .............
-------------
I A 1 + A 2 I Im Wählerverzeichnis insgesamt
------------- eingetragene Wahlberechtigte 6) .............
-------
I B I Wähler insgesamt (vgl. 3.2 c)) .............
-------
-------
I B 1 I darunter Wähler mit Wahlschein
------- (vgl. 3.2 b)) .............
-----
I C I 7) ungültige Stimmen ............... .............
----- (Nummer der Anzeige)

Von den gültigen Stimmen entfielen auf den Wahlvorschlag

---------------------------------------------------------------
I Wahlvorschläge in der I Stimmen I Nummer der Anzeige I
I im Stimmzettel I I I
I aufgeführten I I I
I Reihenfolge mit I I I
I Kurzbezeichnung und I I I
I Kennwort I I I
---------------------------------------------------------------
------- I I
I D 1 I 1. .................... I ............ I ..................
------- I I
------- I I
I D 2 I 2. .................... I ............ I ..................
------- I I
------- I I
I D 3 I 3. .................... I ............ I ..................
------- I I
------- I I
I D 4 I 4. .................... I ............ I ..................
------- I ------------ I
usw. I I
I I
------- I I
I D I gültige Stimmen I I
------- zusammen I ............ I ..................
I I
------- I I
I C I ungültige Stimmen I ............ I ..................
------- I ------------ I
I I
------- I I
IC + DI 7) insgesamt abgegebene I I
------- Stimmen I ............ I ..................
I I

5.
Abschluß der Wahlergebnisfeststellung
5.1
Bei der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses waren als besondere Vorkommnisse zu verzeichnen (z.B. Aufklärung der Verschiedenheit der Summe der angezeigten einzelnen Zählergebnisse und der angezeigten Zahl der insgesamt abgegebenen Stimmen - § 14 Abs. 5 Bundeswahlgeräteverordnung -): 2)

                  ....................................................................
              
....................................................................
Der Wahlvorstand faßte in diesem Zusammenhang folgende Beschlüsse: 2)
....................................................................
....................................................................
5.2 Das (Die) Mitglied(er) des Wahlvorstandes ..........................
(Vor- und Familienname)
beantragte(n) vor Unterzeichnung der Wahlniederschrift eine erneute
Zählung 8) der Stimmen, weil
....................................................................
....................................................................
(Angabe der Gründe)
Daraufhin wurde der Zählvorgang (vgl. Abschnitt 3.5) wiederholt.
Das in Abschnitt 4 der Wahlniederschrift enthaltene Wahlergebnis für
den Wahlbezirk wurde
---
I I 1) mit dem gleichen Ergebnis erneut festgestellt
---
---
I I 1) berichtigt 9)
---
und vom Wahlvorsteher mündlich bekanntgegeben.
5.3
Nach der Ermittlung des Wahlergebnisses wurde das Wahlgerät geschlossen und versiegelt - geschlossen und die Behältnisse mit den Schlüsseln / dem (den) Stimmenspeicher(n) versiegelt 2). Die Zählliste für die als ungültig geltenden Stimmen wurde vom Listenführer und Wahlvorsteher unterschrieben und ist als Anlage Nr. .......... beigefügt.
5.4
Das Wahlergebnis aus Abschnitt 4 wurde auf den Vordruck für die Schnellmeldung übertragen und auf schnellstem Wege telefonisch - durch

              .......................... - 2) an ............................ übermittelt.
              
(Angabe der Übermittlung)
5.5
Während der Wahlhandlung waren immer drei, während der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses mindestens fünf Mitglieder des Wahlvorstandes, darunter jeweils der Wahlvorsteher und der Schriftführer oder ihre Stellvertreter, anwesend.
5.6
Die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und die Feststellung des Wahlergebnisses waren öffentlich.
5.7
Vorstehende Niederschrift wurde von den Mitgliedern des Wahlvorstandes genehmigt und von ihnen unterschrieben.

                                           ...................., den .......... 19 ...
              
(Ort)

Der Wahlvorsteher Die übrigen Beisitzer
............................... 1. ..............................
Der Stellvertreter 2. ..............................
............................... 3. ..............................
Der Schriftführer 4. ..............................
...............................
5.8 Das (Die) Mitglied(er) des Wahlvorstandes ..........................
(Vor- und Familienname)
verweigerte(n) die Unterschrift unter der Wahlniederschrift, weil 2)
....................................................................
....................................................................
(Angabe der Gründe)
5.9 Nach Schluß des Wahlgeschäfts übergab der Wahlvorstand
1. diese Wahlniederschrift einschließlich der darin verzeichneten Anlagen,
2. das Wahlgerät oder die (den) herausgenommenen Stimmenspeicher 2)
nebst Schlüsseln und Zubehör,
3. das Wählerverzeichnis,
4. die eingenommenen Wahlscheine, soweit sie nicht der
Wahlniederschrift beigefügt sind,
5. alle ihm sonst zur Verfügung gestellten Gegenstände und Unterlagen
dem Beauftragten der Gemeindebehörde.

Der Wahlvorsteher
.................................
-----------------------------------------------------------------------------
Die Wahlniederschrift mit allen darin verzeichneten Anlagen, das Paket
mit den verpackten und versiegelten Wahlscheinen sowie das unter Nr. 5.3
genannte Wahlgerät oder der (die) Stimmenspeicher wurden am
............................, .......................... Uhr von dem
Unterzeichneten auf Vollständigkeit überprüft und übernommen.

.................................
(Unterschrift des Beauftragten
der Gemeindebehörde)

Achtung: Es ist sicherzustellen, daß die Wahlniederschrift mit den
Anlagen, das Wahlgerät oder herausgenommene Stimmenspeicher 2) sowie
die Pakete mit den weiteren Unterlagen Unbefugten nicht zugänglich sind.
----------
1)
Zutreffendes ankreuzen.
2)
Nichtzutreffendes streichen.
3)
Die Wahl darf nur mit einem anderen Wahlgerät fortgesetzt werden, wenn dies ohne nennenswerte Verzögerung und ohne Gefährdung des Wahlgeheimnisses möglich ist. In diesem Fall sind die Feststellungen aus Abschnitt 2.2 für das Ersatzgerät durchzuführen. Dies ist in Abschnitt 2.8 mit den Worten: "Die Feststellungen nach Abschnitt 2.2 wurden wiederholt." zu vermerken.
4)
Wird die Wahl nach den allgemeinen Vorschriften mit Stimmzetteln fortgesetzt, ist ein Wahlgerät gegen jede weitere Stimmabgabe zu sperren und die Sperrung zu versiegeln. Die Wahlniederschrift nach Anlage 3 wird erst nach Schluß der Wahlhandlung abgeschlossen. Ihre Ergebnisse werden in die über die Urnenwahl aufzunehmende Wahlniederschrift übernommen. Die Wahlniederschrift nach Satz 2 wird der Wahlniederschrift nach Satz 3 beigefügt.
5)
Wahlniederschriften und Meldevordrucke sind aufeinander abgestimmt. Die einzelnen Zahlen des Wahlergebnisses sind in die Schnellmeldung bei demselben Kennbuchstaben einzutragen, mit dem sie in der Wahlniederschrift bezeichnet sind.

                                                           -------  -------     -------------
              
6) Die Zahlenangaben für die Kennbuchstaben I A 1 I, I A 2 I und I A 1 + A 2 I
------- ------- -------------
sind der berichtigten Bescheinigung über den Abschluß des
Wählerverzeichnisses zu entnehmen (vgl. auch Abschnitt 2.5).
----------
7) Summe I C + D I muß mit der Stimmenzahl in Abschnitt 3.2 d)
----------
---------
übereinstimmen. Stimmt die Summe von I C + D I nicht mit der Zahl
---------
aus Abschnitt 3.2 d) überein, so liegen Unstimmigkeiten vor, die vom
Wahlvorstand mit der Kontrollvorrichtung des Wahlgerätes (§ 14 Abs. 4 der
Bundeswahlgeräteverordnung) aufzuklären sind.
8)
Wenn keine Nachzählung stattgefunden hat, ist der gesamte Abschnitt 5.2 zu streichen.
9)
Die berichtigten Zahlen sind in Abschnitt 4 mit anderer Farbe oder auf andere Weise kenntlich zu machen. Alte Zahlenangaben nicht löschen oder radieren.

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