Forstbetriebsgemeinschaften sind privatrechtliche Zusammenschlüsse von Grundbesitzern, die den Zweck verfolgen, die Bewirtschaftung der angeschlossenen Waldflächen und der zur Aufforstung bestimmten Grundstücke (Grundstücke) zu verbessern, insbesondere die Nachteile geringer Flächengröße, ungünstiger Flächengestalt, der Besitzzersplitterung, der Gemengelage, des unzureichenden Waldaufschlusses oder anderer Strukturmängel zu überwinden.
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BWaldG § 16 Begriff
Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft
Referenzen
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Zitiert von
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Urteil vom Verwaltungsgericht Düsseldorf - 15 K 5045/18
11. Juni 2021
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15 K 5045/18 | 11. Juni 2021 |
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Urteil vom Niedersächsisches Finanzgericht (16. Senat) - 16 K 358/09
10. Juni 2010
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16 K 358/09 | 10. Juni 2010 |