BWaldG § 15 Arten der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse

Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft

Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse im Sinne dieses Gesetzes sind anerkannte Forstbetriebsgemeinschaften (Abschnitt II), Forstbetriebsverbände (Abschnitt III) und anerkannte Forstwirtschaftliche Vereinigungen (Abschnitt IV).

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Zitiert von

Beschluss vom Bundesgerichtshof (Kartellsenat) - KVR 38/17
12. Juni 2018
KVR 38/17 12. Juni 2018