<F>①</F>
Antrag
<BR/>
auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl 20…
<BR/>
gemäß § 18 Absatz 6 der Bundeswahlordnung für Rückkehrer aus dem Ausland
<BR/>
– Erstausfertigung –
②An die GemeindebehördeBitte
–
füllen Sie den Antrag in zweifacher Ausfertigung in Druck- oder Maschinenschrift aus,
–
beachten Sie die Erläuterungen im Merkblatt zu den Randnummern,
–
das Zutreffende ankreuzen
⌧
..........
..........
Familienname – ggf. auch Geburtsname – Vornamen
Mein Familienname, unter dem ich zuletzt für eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland
bei der Meldebehörde gemeldet war,
⃞
ist unverändert
⃞
lautete damals:
GeburtsdatumTagMonatJahrE-Mail: (für Rückfragen)③
Meine derzeitige Wohnung
(vollständige Wohnanschrift am Zuzugsort im Inland)
besteht seit (Meldedatum):
TagMonatJahr
..........
..........
④Ich hatte vor meinem Umzug ins Ausland in der Bundesrepublik Deutschland*) mindestens 3 Monate ununterbrochen und zuletzt folgende bei der Meldebehörde gemeldete Wohnung(en) inne:
vom
bis zum
(Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
vom
bis zum
(Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
⑤
und bin fortgezogen am (Datum der Abmeldung)
nach (Ort, Staat)
⑥
Ich bin im Besitz eines
⃞
Personalausweises
⃞
Reisepasses
Ausweis-Nummer:
ausgestellt am:
von (ausstellende Behörde)
⑦Ich versichere gegenüber der Gemeindebehörde an Eides statt:⑧ ⃞
Ich bin Deutsche(r) im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes.
⃞
Ich habe das 18. Lebensjahr vollendet.
oder ⃞
Ich werde das 18. Lebensjahr bis zum Wahltag vollenden.
⑨ ⃞
Ich bin nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen.
⑩ ⃞
Ich habe innerhalb der letzten 25 Jahre und nach Vollendung meines 14. Lebensjahres mindestens 3 Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland*) eine Wohnung innegehabt oder mich sonst gewöhnlich aufgehalten.
oder ⃞
Ich habe aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben und bin von ihnen betroffen.
In diesem Fall bitte auf gesondertem Blatt begründen, gegebenenfalls ergänzende Unterlagen beifügen.⑪ ⃞
Ich habe keinen anderen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Deutschen Bundestag gestellt.
Mir ist bekannt, dass sich strafbar macht, wer durch falsche Angaben die Eintragung in das Wählerverzeichnis erwirkt, und wer unbefugt wählt oder dies versucht. Ich werde deshalb unverzüglich gegenüber der Gemeindebehörde diesen Antrag zurücknehmen und an der Wahl nicht teilnehmen, wenn ich bis zum Wahltag nicht mehr Deutsche(r) oder vom Wahlrecht ausgeschlossen sein sollte.⑫
..........
Datum, Unterschrift des
Antragstellers
(Vor- und Familienname)
⑬Ich versichere gegenüber der Gemeindebehörde an Eides statt
, dass ich den Antrag
als Hilfsperson
nach den Angaben des Antragstellers ausgefüllt habe und die darin gemachten Angaben nach meiner Kenntnis der Wahrheit entsprechen.
..........
Datum, Unterschrift der
Hilfsperson
(Vor- und Familienname)
Wird von der Gemeindebehörde ausgefüllt.
Rückseite der Erstausfertigung
Muster für amtliche Vermerke
1 Zuständigkeit der Gemeindebehörde ⃞
ja
⃞
Nein. Urschriftlich zuständigkeitshalber abgegeben an die Gemeindebehörde
(Gemeindebehörde)
Begründung
(Ort, Datum)
Im Auftrag (Unterschrift des Beauftragten der Gemeindebehörde)2
Antragseingang
am (Datum)
21. Tag vor der WahlAntragseingang= ⃞
verspätet
⃞
rechtzeitig
3 Status als Deutscher nachgewiesen ⃞
nein
⃞
ja
4 18. Lebensjahr am Wahltag vollendet ⃞
nein
⃞
ja
5 Wahlausschlussgrund ⃞
vorhanden
⃞
nicht vorhanden
⃞
§ 13 Nummer 1 BWG
⃞
§ 13 Nummer 2 BWG
⃞
§ 13 Nummer 3 BWG
6 Weitere wahlrechtliche Voraussetzungen6.1
Mindestens dreimonatiger ununterbrochener Aufenthalt
in der Bundesrepublik Deutschland
⃞
nein
⃞
ja
innerhalb der letzten 25 Jahre ⃞
nein
⃞
ja
nach Vollendung des 14. Lebensjahres ⃞
nein
⃞
ja
6.2
Antragsteller hat aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar
Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik
Deutschland erworben und ist von ihnen betroffen
⃞
nein
⃞
ja
7
Wahlrechtsvoraussetzungen
erfüllt nach
§ 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 BWG ⃞
nein
⃞
ja
§ 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 BWG ⃞
nein
⃞
ja
8 Erledigung des Antrages ⃞
Eintragung in das Wählerverzeichnis
Bezeichnung des Wahlbezirks
⃞
Übersendung der Zweitausfertigung des
Antrages an den Bundeswahlleiter
am (Datum)
⃞
Zurückweisung (s. Anlage)
<F>①</F>
Antrag
<BR/>
auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl 20…
<BR/>
gemäß § 18 Absatz 6 der Bundeswahlordnung für Rückkehrer aus dem Ausland
<BR/>
– Zweitausfertigung –
②An die GemeindebehördeBitte
–
füllen Sie den Antrag in zweifacher Ausfertigung in Druck- oder Maschinenschrift aus,
–
beachten Sie die Erläuterungen im Merkblatt zu den Randnummern,
–
das Zutreffende ankreuzen
⌧
..........
..........
Familienname – ggf. auch Geburtsname – Vornamen
Mein Familienname, unter dem ich zuletzt für eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland
bei der Meldebehörde gemeldet war,
⃞
ist unverändert
⃞
lautete damals:
GeburtsdatumTagMonatJahrE-Mail: (für Rückfragen)③
Meine derzeitige Wohnung
(vollständige Wohnanschrift am Zuzugsort im Inland)
besteht seit (Meldedatum):
TagMonatJahr
..........
..........
④Ich hatte vor meinem Umzug ins Ausland in der Bundesrepublik Deutschland*) mindestens 3 Monate ununterbrochen und zuletzt folgende bei der Meldebehörde gemeldete Wohnung(en) inne:
vom
bis zum
(Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
vom
bis zum
(Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
⑤
und bin fortgezogen am (Datum der Abmeldung)
nach (Ort, Staat)
⑥
Ich bin im Besitz eines
⃞
Personalausweises
⃞
Reisepasses
Ausweis-Nummer:
ausgestellt am:
von (ausstellende Behörde)
⑦Ich versichere gegenüber der Gemeindebehörde an Eides statt:⑧ ⃞
Ich bin Deutsche(r) im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes.
⃞
Ich habe das 18. Lebensjahr vollendet.
oder ⃞
Ich werde das 18. Lebensjahr bis zum Wahltag vollenden.
⑨ ⃞
Ich bin nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen.
⑩ ⃞
Ich habe innerhalb der letzten 25 Jahre und nach Vollendung meines 14. Lebensjahres mindestens 3 Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland*) eine Wohnung innegehabt oder mich sonst gewöhnlich aufgehalten.
oder ⃞
Ich habe aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben und bin von ihnen betroffen.
In diesem Fall bitte auf gesondertem Blatt begründen, gegebenenfalls ergänzende Unterlagen beifügen.⑪ ⃞
Ich habe keinen anderen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Deutschen Bundestag gestellt.
Mir ist bekannt, dass sich strafbar macht, wer durch falsche Angaben die Eintragung in das Wählerverzeichnis erwirkt, und wer unbefugt wählt oder dies versucht. Ich werde deshalb unverzüglich gegenüber der Gemeindebehörde diesen Antrag zurücknehmen und an der Wahl nicht teilnehmen, wenn ich bis zum Wahltag nicht mehr Deutsche(r) oder vom Wahlrecht ausgeschlossen sein sollte.⑫
..........
Datum, Unterschrift des
Antragstellers
(Vor- und Familienname)
⑬Ich versichere gegenüber der Gemeindebehörde an Eides statt
, dass ich den Antrag
als Hilfsperson
nach den Angaben des Antragstellers ausgefüllt habe und die darin gemachten Angaben nach meiner Kenntnis der Wahrheit entsprechen.
..........
Datum, Unterschrift der
Hilfsperson
(Vor- und Familienname)
Rückseite der Zweitausfertigung
Datenerfassung für den Bundeswahlleiter
Statistisches Bundesamt
Zweigstelle Bonn
Postfach 17 03 77
53029 Bonn
Vom Antragsteller nicht abzusenden. Wird von der Gemeindebehörde übersandt.
Betreff: Register nach § 18 Abs. 6 BWO
Name und Anschrift der Gemeindebehörde:
..........
Der Antragsteller wird in das Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen.
Die Gemeinde gehört zum Wahlkreis:
..........
..........
Nummerund Name des Wahlkreises
..........
Ort, Datum
Im Auftrag
..........
(Unterschrift des Beauftragten der Gemeindebehörde)
Merkblatt
<BR/>
zu dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis
<BR/>
und zu der Versicherung an Eides statt
<BR/>
für Rückkehrer aus dem Ausland
①Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für RückkehrerWahlberechtigte können an der Wahl zum Deutschen Bundestag grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie in der Bundesrepublik Deutschland in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Wahlberechtigt sind nach § 12 Absatz 1 Bundeswahlgesetz alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland
eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.
Deutsche, die
außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
leben und in der Bundesrepublik Deutschland nicht für eine Wohnung gemeldet sind,
sind wahlberechtigt
sofern sie
–
entweder
nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt,
–
oder
aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben
und
von ihnen betroffen sind. Siehe hierzu auch die Erläuterungen unter
⑩
.
Kehren Deutsche
, die im Ausland gelebt haben und in der Bundesrepublik Deutschland in dieser Zeit nicht für eine Wohnung gemeldet waren,
in das Inland zurück
und melden sich hier wieder für eine Wohnung an (Rückkehrer aus dem Ausland), gilt für die Erforderlichkeit und Art der Antragstellung Folgendes:
–
Wer in die Bundesrepublik Deutschland zurückkehrt und sich hier
vor dem 42. Tag vor der Wahl
für eine Wohnung anmeldet, braucht und darf keinen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen, weil er, wie jeder im Inland gemeldete Wahlberechtigte,
von Amts wegen
am Zuzugsort von der Gemeindebehörde in das Wählerverzeichnis eingetragen wird.
–
Wer sich
nach dem 42. Tag, aber vor dem 21. Tag vor der Wahl
anmeldet, wird in das Wählerverzeichnis der Gemeinde am Zuzugsort in der Bundesrepublik Deutschland
nur auf Antrag nach Anlage 1
(zu § 18 Absatz 6 Bundeswahlordnung) für Rückkehrer eingetragen.
Wer bereits vor seiner Rückkehr
vom Ausland aus
einen Antrag nach Anlage 2 (zu § 18 Absatz 5 Bundeswahlordnung) für im Ausland lebende Deutsche gestellt hatte, hat sein Wahlrecht in der Gemeinde auszuüben, in der er aufgrund seiner Antragstellung in das Wählerverzeichnis eingetragen worden ist.
–
Wer sich erst
nach dem 21. Tag vor der Wahl
in der Bundesrepublik Deutschland
anmelden wird
, muss bereits
vor
seiner Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland
vom Ausland aus
bis zum 21. Tag vor der Wahl bei der zuständigen Gemeindebehörde den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis
nach Anlage 2
(zu § 18 Absatz 5 Bundeswahlordnung) für im Ausland lebende Deutsche stellen, weil er sonst nicht mehr in das Wählerverzeichnis eingetragen wird.
Für jeden Antragsteller ist ein besonderes Formblatt (in Erst- und Zweitausfertigung) auszufüllen. Sammelanträge sind nicht möglich.②Zuständige Gemeindebehörde, an die der Antrag
auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Rückkehrer aus dem Ausland
nach Anlage 1
(zu § 18 Absatz 6 Bundeswahlordnung)
zu richten ist,
ist die Gemeindebehörde in der Bundesrepublik Deutschland, in der der Wahlberechtigte nach seiner Rückkehr seinen Wohnsitz anmeldet.
③Aktuelle Wohnanschrift im Inland (Zuzugsort).④Anzugeben ist die vor dem Fortzug aus der Bundesrepublik Deutschland*) zuletzt mindestens drei Monate ununterbrochen innegehabte und bei der Meldebehörde gemeldete Wohnung. Wurde diese Dreimonatsfrist nur durch das Innehaben weiterer gemeldeter Wohnungen erfüllt, so sind auch diese anzugeben.
Wenn der Antragsteller sich in der Bundesrepublik Deutschland
gewöhnlich aufgehalten hat, ohne für eine Wohnung gemeldet zu sein, bitte statt der Anschrift angeben: „Mein Aufenthalt ist bekannt der
“
(Angabe der Gemeindebehörde, der der gewöhnliche Aufenthalt zuletzt angezeigt oder sonst nachgewiesen war).
Von Seeleuten, die zuletzt auf einem Seeschiff gemustert waren, das die Bundesflagge zu führen berechtigt war, und danach nur noch auf Schiffen unter fremder Flagge fahren, mit folgenden Angaben auszufüllen: Name des letzten deutschen Schiffes, Name des Reeders, Sitz des Reeders (Ort, Land).⑤Von Seeleuten hier mit folgenden Angaben auszufüllen: Datum der letzten Abmusterung von einem Seeschiff, das die deutsche Flagge zu führen berechtigt war, Name und Nationalität des Seeschiffes unter fremder Flagge.⑥
Angaben nur für
ein
Dokument erforderlich.
⑦
Die Eintragung in das Wählerverzeichnis erfolgt nur, wenn die Wahlberechtigung des Antragstellers für die Wahl zum Deutschen Bundestag nachgewiesen ist. Dazu muss die vorgedruckte Versicherung an Eides statt abgegeben werden.
Auf die Strafbarkeit einer falsch abgegebenen Versicherung an Eides statt wird hingewiesen.
Wenn eine der Voraussetzungen der Wahlberechtigung bis zum Wahltage fortfällt, muss der Antrag zurückgenommen werden.
⑧
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind Personen, die
1.
die deutsche Staatsangehörigkeit oder
2.
als Spätaussiedler/Spätaussiedlerinnen oder als deren in den Aufnahmebescheid einbezogene Ehegatten oder Abkömmlinge auf Grund ihrer Aufnahme in Deutschland nach § 4 Absatz 3 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) vor Ausstellung der Bescheinigung nach § 15 Absatz 1 oder 2 BVFG, mit der sie nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, vorübergehend die Rechtsstellung als (Status-) Deutsche ohne deutsche Staatsangehörigkeit
besitzen.⑨
Vom
Wahlrecht
zum Deutschen Bundestag ist nach § 13 des Bundeswahlgesetzes
ausgeschlossen
,
1.
wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt,
2.
derjenige, für den zur Besorgung
aller
seiner Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in § 1896 Absatz 4 und § 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasst,
3.
wer sich auf Grund einer Anordnung nach § 63 in Verbindung mit § 20 des Strafgesetzbuches in einem psychiatrischen Krankenhaus befindet.
⑩
Kehren Deutsche, die im Ausland gelebt haben,
nach
dem 42. Tag vor der Wahl in das Inland zurück und melden sich hier für eine Wohnung an, so sind sie nicht in die am 42. Tag vor der Wahl erstellten Wählerverzeichnisse eingetragen und müssen die Eintragung in das Wählerverzeichnis nach den Voraussetzungen für im Ausland lebende Deutsche beantragen.
Das
linke Kästchen
ist anzukreuzen, wenn
alle
dort genannten Voraussetzungen auf den Antragsteller/die Antragstellerin zutreffen. Dies gilt auch, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin sich in der Bundesrepublik Deutschland*) gewöhnlich aufgehalten hat, ohne für eine Wohnung gemeldet zu sein. Vergleiche die Erläuterungen unter
④
Absatz 2.
Das
rechte Kästchen
ist anzukreuzen, wenn
nicht alle
der beim linken Kästchen genannten Voraussetzungen auf den Antragsteller/die Antragstellerin zutreffen (zum Beispiel weil er/sie niemals eine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland inne hatte oder ein Fortzug länger als 25 Jahre zurückliegt), er/sie aber
statt dessen
aus anderen, vergleichbaren Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben hat und gegenwärtig von ihnen betroffen ist.
In diesen Fällen ist auf einem gesonderten Blatt zu begründen, wodurch und in welcher Weise der Antragsteller/die Antragstellerin persönlich und unmittelbar (auf Grund eigener Erfahrung) Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben hat und gegenwärtig von ihnen betroffen ist. Zum Beleg können dem Antrag Unterlagen beigefügt werden.
Wahlberechtigt können
beispielsweise
folgende dauerhaft im Ausland lebende deutsche Staatsangehörige sein (für die nicht bereits die beim linken Kästchen genannten Voraussetzungen zutreffen):
–
Ortskräfte an deutschen Auslandsvertretungen, deutsche Mitarbeiter an Goetheinstituten, an den deutschen geisteswissenschaftlichen Instituten im Ausland, an deutschen Auslandsschulen, bei den Auslandsbüros der politischen Stiftungen, der deutschen Entwicklungszusammenarbeit oder der Auslandshandelskammern sowie Korrespondenten deutscher Medien;
–
Sogenannte Grenzpendler, die ihre Arbeits- oder Dienstleistung regelmäßig im Inland erbringen;
–
Auslandsdeutsche, die durch ein Engagement in deutschen Verbänden, Parteien und sonstigen Organisationen in erheblichem Umfang am politischen und gesellschaftlichen Leben der Bundesrepublik Deutschland teilnehmen.
⑪Niemand darf an der Wahl zum Deutschen Bundestag mehrfach teilnehmen. Es ist deshalb nicht zulässig und wäre eine strafbare Wahlfälschung, wenn sich jemand an der Bundestagswahl mehrfach beteiligen würde.⑫
Mit der Unterschrift versichert der Antragsteller die Richtigkeit seiner Angaben. Wahlberechtigte, die des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, den Antrag und die Versicherung an Eides statt selbst auszufüllen und abzugeben, bedienen sich dabei der Hilfe einer anderen Person. Diese hat auch den Antrag und die Versicherung an Eides statt zu unterschreiben. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Vgl. im Übrigen die Erläuterungen unter
⑬
.
⑬
Bedient sich der Antragsteller aus einem der in den Erläuterungen unter
⑫
genannten Gründe der Hilfe einer anderen Person, hat diese die Versicherung an Eides statt zu unterschreiben.
Auf die Strafbarkeit einer falsch abgegebenen Versicherung an Eides statt wird hingewiesen.