Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht; - 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes; - 3.
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Betriebliche Maßnahmen zum verantwortlichen Handeln (Responsible Care): - 3.1
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 3.2
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Anlagensicherheit, - 3.3
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Umweltschutz, - 3.4
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Einsetzen von Energieträgern, - 3.5
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Umgehen mit Arbeitsgeräten und -mitteln, - 3.6
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Qualitätssicherung, Kundenorientierung, - 3.7
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Kostenorientiertes Handeln; - 4.
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Arbeitsorganisation und Kommunikation: - 4.1
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Prozess-, Betriebs- und Arbeitsabläufe, - 4.2
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Arbeiten im Team, - 4.3
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Informationsbeschaffung, Dokumentation, - 4.4
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Kommunikations- und Informationssysteme; - 5.
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Umgehen mit Arbeitsstoffen und Bestimmen von Stoffkonstanten; - 6.
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Verfahrenstechnische Grundoperationen; - 7.
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Installationstechnische Arbeiten; - 8.
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Warten und Instandhalten betrieblicher Einrichtungen; - 9.
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Messtechnik; - 10.
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Bedienen von Anlagen; - 11.
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Herstellen und Verarbeiten von Produkten.