Antragsberechtigt für einen Zuschuss nach § 7 sind
- 1.
juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts mit Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland sowie - 2.
rechtsfähige Personengesellschaften mit Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland.
Antragsberechtigt für einen Zuschuss nach § 7 sind
Bislang zitiert keine Entscheidung diese Vorschrift.