(§ 4 Nr. 1)
(§ 4 Nr. 1.1)
- a)
-
Geschäftsfelder des Ausbildungsbetriebes und seine Stellung am Markt beschreiben - b)
-
Aufbau- und Ablauforganisation sowie Zuständigkeiten im Ausbildungsbetrieb erläutern - c)
-
Rechtsform des Ausbildungsbetriebes darstellen - d)
-
Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Wirtschaftsorganisationen, Behörden, Gewerkschaften und Berufsvertretungen beschreiben
(§ 4 Nr. 1.2)
- a)
-
Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen und Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreiben - b)
-
den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen - c)
-
Positionen der eigenen Entgeltabrechnung beschreiben - d)
-
arbeits-, sozial- und mitbestimmungsrechtliche Vorschriften sowie für den Ausbildungsbetrieb geltende Tarif- und Arbeitszeitregelungen beachten - e)
-
wesentliche Inhalte und Bestandteile eines Arbeitsvertrages darstellen - f)
-
lebensbegleitendes Lernen für die berufliche und persönliche Entwicklung begründen; berufliche Aufstiegs- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten darstellen
(§ 4 Nr. 1.3)
- a)
-
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen - b)
-
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden - c)
-
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten - d)
-
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
(§ 4 Nr. 1.4)
- a)
-
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären - b)
-
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden - c)
-
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen - d)
-
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
(§ 4 Nr. 2)
- a)
-
Bedeutung und Funktion des Dialogmarketings in den gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang einordnen - b)
-
Leistungen der Dialogmarketing-Branche unterscheiden - c)
-
das Leistungsspektrum des Ausbildungsbetriebes darstellen
(§ 4 Nr. 3)
- a)
-
Entscheidungsprozesse und Informationswege im Ausbildungsbetrieb und die Zusammenarbeit zwischen den Funktionsbereichen berücksichtigen - b)
-
Arbeitsaufträge erfassen, die eigene Arbeit strukturieren, Arbeitsschritte mit den Beteiligten abstimmen - c)
-
mit internen und externen Partnern kooperieren, Besprechungen planen, vorbereiten und durchführen - d)
-
Termine planen und überwachen, bei Terminabweichungen erforderliche Maßnahmen ergreifen - e)
-
Arbeits- und Organisationsmittel sowie Lern- und Arbeitstechniken einsetzen - f)
-
den eigenen Arbeitsplatz gestalten, ergonomische Regeln bei der Arbeit sowie Schutzvorschriften für Bildschirmarbeitsplätze und Empfehlungen, insbesondere der Berufsgenossenschaften, für Arbeitsplätze in Call Centern beachten - g)
-
Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsorganisation und Arbeitsplatzgestaltung im eigenen Arbeitsbereich vorschlagen - h)
-
Aufgaben im Team bearbeiten - i)
-
neue Mitarbeiter bei der Einarbeitung unterstützen - j)
-
Konflikte vermeiden und zur Konfliktlösung beitragen
(§ 4 Nr. 4)
- a)
-
dialogorientierte Organisationseinheiten in die Wertschöpfungskette einordnen - b)
-
bei Auftragsbearbeitung und Informationsweitergabe Schnittstellen berücksichtigen, bei Problemen Maßnahmen ergreifen - c)
-
Arbeitsabläufe an veränderte Anforderungen anpassen - d)
-
Prozessablauf analysieren, bewerten und bei Problemen Lösungsmöglichkeiten vorschlagen - e)
-
Zusammenhang zwischen Prozessqualität und Kundenzufriedenheit berücksichtigen - f)
-
qualitätssichernde Maßnahmen umsetzen
(§ 4 Nr. 5)
(§ 4 Nr. 5.1)
- a)
-
Texte zielgerichtet und den Kommunikationsmitteln angepasst formulieren, gliedern und gestalten - b)
-
rhetorische Mittel einsetzen - c)
-
Sprachverhalten und Kundentyp bei der Gesprächsführung berücksichtigen - d)
-
Gesprächsführungstechniken situationsgerecht einsetzen - e)
-
Gespräche auch in einer Fremdsprache annehmen und weiterleiten - f)
-
Inbound- und Outbound-Gespräche führen - g)
-
Maßnahmen zur Stimmbildung ergreifen - h)
-
Maßnahmen des Stressmanagements anwenden
(§ 4 Nr. 5.2)
- a)
-
Kundenwünsche analysieren und bearbeiten - b)
-
Kunden- und Auftragsdaten während des Gesprächs erfassen und abrufen - c)
-
Vorgaben des Auftraggebers berücksichtigen
(§ 4 Nr. 5.3)
- a)
-
produkt- oder dienstleistungsbezogene Beratungen durchführen - b)
-
Zufriedenheitsbefragungen durchführen - c)
-
Haltegespräche nach Kündigungen durchführen - d)
-
Lieferungs- und Zahlungstermine disponieren, Bonität des Kunden überprüfen - e)
-
Beschwerden und Reklamationen bearbeiten, Beschwerdemanagement als Instrument zur Kundenbindung nutzen - f)
-
Instrumente der Kundenbindung anwenden
(§ 4 Nr. 5.4)
- a)
-
neue Kunden akquirieren - b)
-
Bedarf des Kunden ermitteln - c)
-
Produkte oder Dienstleistungen verkaufen, Verträge im Namen des Auftraggebers abschließen, Rechtsvorschriften beachten - d)
-
andere und höherwertige Produkte oder Dienstleistungen anbieten
(§ 4 Nr. 6)
(§ 4 Nr. 6.1)
- a)
-
Kommunikationsanlagen nutzen - b)
-
Betriebssysteme, Standardsoftware und betriebsübliche Software anwenden - c)
-
Informationsnetze und -dienste nutzen - d)
-
branchenspezifische Kommunikationssysteme nach Leistungsfähigkeit, Einsatzbereichen und Wirtschaftlichkeit unterscheiden - e)
-
fremdsprachige Informationsquellen nutzen - f)
-
Kommunikationstarife und -kosten vergleichen
(§ 4 Nr. 6.2)
- a)
-
Aufbau einer relationalen Datenbank erläutern - b)
-
Datenbanken nutzen - c)
-
Daten eingeben, pflegen und sichern - d)
-
Notwendigkeit der Datensicherung begründen, rechtliche und betriebliche Regelungen zum Datenschutz anwenden - e)
-
Notwendigkeit des Schutzes vor schadenstiftenden Programmen erläutern, Schutzmaßnahmen ergreifen
(§ 4 Nr. 7)
(§ 4 Nr. 7.1)
- a)
-
Projektpläne aus Projektzielen ableiten - b)
-
Teilaufgaben entwickeln - c)
-
Informations- und Kommunikationsstrukturen für die Projektarbeit einrichten und nutzen - d)
-
Gesprächsleitfäden für Projekte erarbeiten
(§ 4 Nr. 7.2)
- a)
-
Ablaufpläne umsetzen - b)
-
Projektaufgaben mit Beteiligten koordinieren - c)
-
betriebsbedingte Abweichungen im Projektablauf melden, an der Entwicklung von Lösungsalternativen mitwirken - d)
-
Projektabläufe an veränderte Anforderungen von Auftraggebern anpassen - e)
-
Arbeitszeitkonten führen
(§ 4 Nr. 7.3)
- a)
-
Projektabläufe und -ergebnisse dokumentieren - b)
-
Kennzahlen von Projekten erfassen, für die Auftragsabrechnung aufbereiten und weiterleiten - c)
-
Projektstatistiken erstellen - d)
-
Kosten ermitteln und erfassen - e)
-
an der Erstellung des Abschlussberichtes mitwirken
(§ 4 Nr. 8)
- a)
-
an der Personalplanung und Teambildung mitwirken - b)
-
bei Maßnahmen der Personalbeschaffung mitwirken, Bewerbervorauswahl durchführen - c)
-
neue Mitarbeiter einführen - d)
-
Personaleinsatz auftragsorientiert planen, dabei insbesondere arbeitszeitrechtliche Vorschriften und Mitarbeiterbedürfnisse berücksichtigen, Schichtpläne erstellen - e)
-
Motivationsinstrumente einsetzen, Vorschläge zu Konzepten für Anreizmodelle entwickeln - f)
-
Vorschläge für Schulungs- und Fortbildungskonzepte entwickeln, Mitarbeiterschulungen organisieren, Mitarbeiter-Briefing durchführen
(§ 4 Nr. 9)
(§ 4 Nr. 9.1)
- a)
-
Rechnungswesen als Instrument kaufmännischer Steuerung und Kontrolle begründen - b)
-
Kosten überwachen - c)
-
Leistungen kalkulieren - d)
-
Kosten und Erlöse erbrachter Leistungen errechnen und bewerten - e)
-
Leistungsabrechnungen erstellen
(§ 4 Nr. 9.2)
- a)
-
betriebliche Planungs-, Steuerungs- und Kontrollinstrumente anwenden, dabei branchenspezifische Kennzahlen ermitteln und aufbereiten - b)
-
Statistiken auswerten, Entscheidungen vorbereiten, Berichte erstellen
(§ 4 Nr. 10)
- a)
-
qualitätssichernde Maßnahmen organisieren, durchführen und auswerten sowie für den Auftraggeber dokumentieren - b)
-
Projektabläufe überwachen und mit Mitarbeitern sowie Auftraggebern rückkoppeln, Beschwerden berücksichtigen, Projektabläufe optimieren, Schlussfolgerungen für neue Projekte ziehen
(§ 4 Nr. 11)
(§ 4 Nr. 11.1)
- a)
-
Dialogmarketing-Markt beobachten, Informationen auswerten und nutzen - b)
-
Dienstleistungen und Konditionen von Wettbewerbern vergleichen - c)
-
Vorschläge zur Ausgestaltung und Verbesserung des Dienstleistungsangebotes entwickeln - d)
-
Auftraggeberwünsche ermitteln - e)
-
Angebote erstellen - f)
-
Verträge anbahnen und Vertragsabschlüsse vorbereiten - g)
-
rechtliche Vorschriften beachten und allgemeine Geschäftsbedingungen anwenden
(§ 4 Nr. 11.2)
- a)
-
über Dienstleistungen informieren, Dienstleistungen anbieten und präsentieren, auch in einer Fremdsprache - b)
-
Projektkonzepte erarbeiten - c)
-
Verkaufsargumente für Dienstleistungsangebote entwickeln - d)
-
Auftraggeber-Briefing beachten - e)
-
bei der Planung verkaufsfördernder Maßnahmen mitwirken, verkaufsfördernde Maßnahmen umsetzen