(Fundstelle: BGBl. I 2006, 1231 - 1235)
Lfd. Nr.
Teil des Ausbildungsberufsbildes
Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
1
2
3
1
Der Ausbildungsbetrieb
(§ 4 Nr. 1)
1.1
Stellung, Rechtsform und Struktur
(§ 4 Nr. 1.1)
- a)
-
Geschäftsfelder des Ausbildungsbetriebes und seine Stellung am Markt beschreiben
- b)
-
Aufbau- und Ablauforganisation sowie Zuständigkeiten im Ausbildungsbetrieb erläutern
- c)
-
Rechtsform des Ausbildungsbetriebes darstellen
- d)
-
Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Wirtschaftsorganisationen, Behörden, Gewerkschaften und Berufsvertretungen beschreiben
1.2
Berufsbildung, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften
(§ 4 Nr. 1.2)
- a)
-
Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen und Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreiben
- b)
-
den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen
- c)
-
Positionen der eigenen Entgeltabrechnung beschreiben
- d)
-
arbeits-, sozial- und mitbestimmungsrechtliche Vorschriften sowie für den Ausbildungsbetrieb geltende Tarif- und Arbeitszeitregelungen beachten
- e)
-
wesentliche Inhalte und Bestandteile eines Arbeitsvertrages darstellen
- f)
-
lebensbegleitendes Lernen für die berufliche und persönliche Entwicklung begründen; berufliche Aufstiegs- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten darstellen
1.3
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
(§ 4 Nr. 1.3)
- a)
-
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
- b)
-
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)
-
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- d)
-
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
1.4
Umweltschutz
(§ 4 Nr. 1.4)
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
- a)
-
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)
-
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)
-
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)
-
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
2
Dienstleistungsangebot
(§ 4 Nr. 2)
- a)
-
Bedeutung und Funktion des Dialogmarketings in den gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang einordnen
- b)
-
Leistungen der Dialogmarketing-Branche unterscheiden
- c)
-
das Leistungsspektrum des Ausbildungsbetriebes darstellen
3
Arbeitsorganisation, Kooperation, Teamarbeit
(§ 4 Nr. 3)
- a)
-
Entscheidungsprozesse und Informationswege im Ausbildungsbetrieb und die Zusammenarbeit zwischen den Funktionsbereichen berücksichtigen
- b)
-
Arbeitsaufträge erfassen, die eigene Arbeit strukturieren, Arbeitsschritte mit den Beteiligten abstimmen
- c)
-
mit internen und externen Partnern kooperieren, Besprechungen planen, vorbereiten und durchführen
- d)
-
Termine planen und überwachen, bei Terminabweichungen erforderliche Maßnahmen ergreifen
- e)
-
Arbeits- und Organisationsmittel sowie Lern- und Arbeitstechniken einsetzen
- f)
-
den eigenen Arbeitsplatz gestalten, ergonomische Regeln bei der Arbeit sowie Schutzvorschriften für Bildschirmarbeitsplätze und Empfehlungen, insbesondere der Berufsgenossenschaften, für Arbeitsplätze in Call Centern beachten
- g)
-
Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsorganisation und Arbeitsplatzgestaltung im eigenen Arbeitsbereich vorschlagen
- h)
-
Aufgaben im Team bearbeiten
- i)
-
neue Mitarbeiter bei der Einarbeitung unterstützen
- j)
-
Konflikte vermeiden und zur Konfliktlösung beitragen
4
Betriebliche Prozessorganisation, qualitätssichernde Maßnahmen
(§ 4 Nr. 4)
- a)
-
dialogorientierte Organisationseinheiten in die Wertschöpfungskette einordnen
- b)
-
bei Auftragsbearbeitung und Informationsweitergabe Schnittstellen berücksichtigen, bei Problemen Maßnahmen ergreifen
- c)
-
Arbeitsabläufe an veränderte Anforderungen anpassen
- d)
-
Prozessablauf analysieren, bewerten und bei Problemen Lösungsmöglichkeiten vorschlagen
- e)
-
Zusammenhang zwischen Prozessqualität und Kundenzufriedenheit berücksichtigen
- f)
-
qualitätssichernde Maßnahmen umsetzen
5
Dialogprozesse
(§ 4 Nr. 5)
5.1
Sprachliche und schriftliche Kommunikation
(§ 4 Nr. 5.1)
- a)
-
Texte zielgerichtet und den Kommunikationsmitteln angepasst formulieren, gliedern und gestalten
- b)
-
rhetorische Mittel einsetzen
- c)
-
Sprachverhalten und Kundentyp bei der Gesprächsführung berücksichtigen
- d)
-
Gesprächsführungstechniken situationsgerecht einsetzen
- e)
-
Gespräche auch in einer Fremdsprache annehmen und weiterleiten
- f)
-
Inbound- und Outbound-Gespräche führen
- g)
-
Maßnahmen zur Stimmbildung ergreifen
- h)
-
Maßnahmen des Stressmanagements anwenden
5.2
Kundenbetreuung
(§ 4 Nr. 5.2)
- a)
-
Kundenwünsche analysieren und bearbeiten
- b)
-
Kunden- und Auftragsdaten während des Gesprächs erfassen und abrufen
- c)
-
Vorgaben des Auftraggebers berücksichtigen
5.3
Kundenbindung
(§ 4 Nr. 5.3)
- a)
-
produkt- oder dienstleistungsbezogene Beratungen durchführen
- b)
-
Zufriedenheitsbefragungen durchführen
- c)
-
Haltegespräche nach Kündigungen durchführen
- d)
-
Lieferungs- und Zahlungstermine disponieren, Bonität des Kunden überprüfen
- e)
-
Beschwerden und Reklamationen bearbeiten, Beschwerdemanagement als Instrument zur Kundenbindung nutzen
- f)
-
Instrumente der Kundenbindung anwenden
5.4
Kundengewinnung
(§ 4 Nr. 5.4)
- a)
-
neue Kunden akquirieren
- b)
-
Bedarf des Kunden ermitteln
- c)
-
Produkte oder Dienstleistungen verkaufen, Verträge im Namen des Auftraggebers abschließen, Rechtsvorschriften beachten
- d)
-
andere und höherwertige Produkte oder Dienstleistungen anbieten
6
Informations- und Kommunikationssysteme
(§ 4 Nr. 6)
6.1
Software, Netze und Dienste
(§ 4 Nr. 6.1)
- a)
-
Kommunikationsanlagen nutzen
- b)
-
Betriebssysteme, Standardsoftware und betriebsübliche Software anwenden
- c)
-
Informationsnetze und -dienste nutzen
- d)
-
branchenspezifische Kommunikationssysteme nach Leistungsfähigkeit, Einsatzbereichen und Wirtschaftlichkeit unterscheiden
- e)
-
fremdsprachige Informationsquellen nutzen
- f)
-
Kommunikationstarife und -kosten vergleichen
6.2
Datenbanken, Datenschutz und Datensicherheit
(§ 4 Nr. 6.2)
- a)
-
Aufbau einer relationalen Datenbank erläutern
- b)
-
Datenbanken nutzen
- c)
-
Daten eingeben, pflegen und sichern
- d)
-
Notwendigkeit der Datensicherung begründen, rechtliche und betriebliche Regelungen zum Datenschutz anwenden
- e)
-
Notwendigkeit des Schutzes vor schadenstiftenden Programmen erläutern, Schutzmaßnahmen ergreifen
7
Projekte
(§ 4 Nr. 7)
7.1
Projektvorbereitung
(§ 4 Nr. 7.1)
- a)
-
Projektpläne aus Projektzielen ableiten
- b)
-
Teilaufgaben entwickeln
- c)
-
Informations- und Kommunikationsstrukturen für die Projektarbeit einrichten und nutzen
- d)
-
Gesprächsleitfäden für Projekte erarbeiten
7.2
Projektdurchführung
(§ 4 Nr. 7.2)
- a)
-
Ablaufpläne umsetzen
- b)
-
Projektaufgaben mit Beteiligten koordinieren
- c)
-
betriebsbedingte Abweichungen im Projektablauf melden, an der Entwicklung von Lösungsalternativen mitwirken
- d)
-
Projektabläufe an veränderte Anforderungen von Auftraggebern anpassen
- e)
-
Arbeitszeitkonten führen
7.3
Projektcontrolling
(§ 4 Nr. 7.3)
- a)
-
Projektabläufe und -ergebnisse dokumentieren
- b)
-
Kennzahlen von Projekten erfassen, für die Auftragsabrechnung aufbereiten und weiterleiten
- c)
-
Projektstatistiken erstellen
- d)
-
Kosten ermitteln und erfassen
- e)
-
an der Erstellung des Abschlussberichtes mitwirken
8
Personal
(§ 4 Nr. 8)
- a)
-
an der Personalplanung und Teambildung mitwirken
- b)
-
bei Maßnahmen der Personalbeschaffung mitwirken, Bewerbervorauswahl durchführen
- c)
-
neue Mitarbeiter einführen
- d)
-
Personaleinsatz auftragsorientiert planen, dabei insbesondere arbeitszeitrechtliche Vorschriften und Mitarbeiterbedürfnisse berücksichtigen, Schichtpläne erstellen
- e)
-
Motivationsinstrumente einsetzen, Vorschläge zu Konzepten für Anreizmodelle entwickeln
- f)
-
Vorschläge für Schulungs- und Fortbildungskonzepte entwickeln, Mitarbeiterschulungen organisieren, Mitarbeiter-Briefing durchführen
9
Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
(§ 4 Nr. 9)
9.1
Kosten- und Leistungsrechnung
(§ 4 Nr. 9.1)
- a)
-
Rechnungswesen als Instrument kaufmännischer Steuerung und Kontrolle begründen
- b)
-
Kosten überwachen
- c)
-
Leistungen kalkulieren
- d)
-
Kosten und Erlöse erbrachter Leistungen errechnen und bewerten
- e)
-
Leistungsabrechnungen erstellen
9.2
Controlling
(§ 4 Nr. 9.2)
- a)
-
betriebliche Planungs-, Steuerungs- und Kontrollinstrumente anwenden, dabei branchenspezifische Kennzahlen ermitteln und aufbereiten
- b)
-
Statistiken auswerten, Entscheidungen vorbereiten, Berichte erstellen
10
Qualitätssicherung der Auftragsdurchführung
(§ 4 Nr. 10)
- a)
-
qualitätssichernde Maßnahmen organisieren, durchführen und auswerten sowie für den Auftraggeber dokumentieren
- b)
-
Projektabläufe überwachen und mit Mitarbeitern sowie Auftraggebern rückkoppeln, Beschwerden berücksichtigen, Projektabläufe optimieren, Schlussfolgerungen für neue Projekte ziehen
11
Vertrieb und Marketing
(§ 4 Nr. 11)
11.1
Angebotserstellung und Verkauf
(§ 4 Nr. 11.1)
- a)
-
Dialogmarketing-Markt beobachten, Informationen auswerten und nutzen
- b)
-
Dienstleistungen und Konditionen von Wettbewerbern vergleichen
- c)
-
Vorschläge zur Ausgestaltung und Verbesserung des Dienstleistungsangebotes entwickeln
- d)
-
Auftraggeberwünsche ermitteln
- e)
-
Angebote erstellen
- f)
-
Verträge anbahnen und Vertragsabschlüsse vorbereiten
- g)
-
rechtliche Vorschriften beachten und allgemeine Geschäftsbedingungen anwenden
11.2
Vermarktung von Dienstleistungen
(§ 4 Nr. 11.2)
- a)
-
über Dienstleistungen informieren, Dienstleistungen anbieten und präsentieren, auch in einer Fremdsprache
- b)
-
Projektkonzepte erarbeiten
- c)
-
Verkaufsargumente für Dienstleistungsangebote entwickeln
- d)
-
Auftraggeber-Briefing beachten
- e)
-
bei der Planung verkaufsfördernder Maßnahmen mitwirken, verkaufsfördernde Maßnahmen umsetzen