Sportveranstaltungen, Wasserfeste und sonstige Veranstaltungen, die die Sicherheit und Leichtigkeit der Schiffahrt beeinträchtigen können, bedürfen der Erlaubnis der zuständigen Behörden.
DonauSchPVAnl 1993 § 1.23 Erlaubnis von sportlichen und anderen Veranstaltungen
Anlage A zur Donauschiffahrtspolizeiverordnung
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.