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DonauSchPVAnl 1993 Anlage 11 Daten, die in das Inland AIS Gerät einzugeben sind:

Anlage A zur Donauschiffahrtspolizeiverordnung

(Fundstelle: BGBl. I 2016, 2963)



1.
Navigationsstatus

0 under way using engine in Fahrt mit Motorkraft 1 at anchor vor Anker 2 not under command manövrierunfähig 3 restricted manoeuvrability manövrierbehindert 4 constrained by her draught durch Tiefgang beschränkt 5 moored festgemacht 6 aground auf Grund 7 engaged in fishing beim Fischfang 8 under way sailing in Fahrt unter Segel 9 bis 13 reserved for future uses reserviert für künftige Nutzung 14 AIS-SART (active) AIS-SART (aktiv) 15 not defined nicht definiert
2.
Bezugspunkt der Positionsinformation auf dem Fahrzeug

Der Schiffsführer muss die Werte für A, B, C, D mit einer Genauigkeit von 1 m eingeben. Das Maß A ist in Richtung des Bugs ausgerichtet.

Erläuterungen zu den W, L, A, B, C, D Werten für ein Fahrzeug

Erläuterungen zu den W, L, A, B, C, D Werten für einen Verband

Referenzen

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