Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.
DRiG (XXXX) §§ 85 bis 103 (Änderungs- und Aufhebungsvorschriften)
Deutsches Richtergesetz
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.