DSGVO
VERORDNUNG (EU) 2016/679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES — vom 27. April 2016 — zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Gru
- Art. 1 Gegenstand und Ziele
- Art. 2 Sachlicher Anwendungsbereich
- Art. 3 Räumlicher Anwendungsbereich
- Art. 4 Begriffsbestimmungen
- Art. 5 Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
- Art. 6 Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
- Art. 7 Bedingungen für die Einwilligung
- Art. 8 Bedingungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft
- Art. 9 Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
- Art. 10 Verarbeitung von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten
- Art. 11 Verarbeitung, für die eine Identifizierung der betroffenen Person nicht erforderlich ist
- Art. 12 Transparente Information, Kommunikation und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person
- Art. 13 Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person
- Art. 14 Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden
- Art. 15 Auskunftsrecht der betroffenen Person
- Art. 16 Recht auf Berichtigung
- Art. 17 Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)
- Art. 18 Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
- Art. 19 Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung
- Art. 20 Recht auf Datenübertragbarkeit
- Art. 21 Widerspruchsrecht
- Art. 22 Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling
- Art. 23 Beschränkungen
- Art. 24 Verantwortung des für die Verarbeitung Verantwortlichen
- Art. 25 Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen
- Art. 26 Gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortliche
- Art. 27 Vertreter von nicht in der Union niedergelassenen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeitern
- Art. 28 Auftragsverarbeiter
- Art. 29 Verarbeitung unter der Aufsicht des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters
- Art. 30 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
- Art. 31 Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
- Art. 32 Sicherheit der Verarbeitung
- Art. 33 Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde
- Art. 34 Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person
- Art. 35 Datenschutz-Folgenabschätzung
- Art. 36 Vorherige Konsultation
- Art. 37 Benennung eines Datenschutzbeauftragten
- Art. 38 Stellung des Datenschutzbeauftragten
- Art. 39 Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
- Art. 40 Verhaltensregeln
- Art. 41 Überwachung der genehmigten Verhaltensregeln
- Art. 42 Zertifizierung
- Art. 43 Zertifizierungsstellen
- Art. 44 Allgemeine Grundsätze der Datenübermittlung
- Art. 45 Datenübermittlung auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses
- Art. 46 Datenübermittlung vorbehaltlich geeigneter Garantien
- Art. 47 Verbindliche interne Datenschutzvorschriften
- Art. 48 Nach dem Unionsrecht nicht zulässige Übermittlung oder Offenlegung
- Art. 49 Ausnahmen für bestimmte Fälle
- Art. 50 Internationale Zusammenarbeit zum Schutz personenbezogener Daten
- Art. 51 Aufsichtsbehörde
- Art. 52 Unabhängigkeit
- Art. 53 Allgemeine Bedingungen für die Mitglieder der Aufsichtsbehörde
- Art. 54 Errichtung der Aufsichtsbehörde
- Art. 55 Zuständigkeit
- Art. 56 Zuständigkeit der federführenden Aufsichtsbehörde
- Art. 57 Aufgaben
- Art. 58 Befugnisse
- Art. 59 Tätigkeitsbericht
- Art. 60 Zusammenarbeit zwischen der federführenden Aufsichtsbehörde und den anderen betroffenen Aufsichtsbehörden
- Art. 61 Gegenseitige Amtshilfe
- Art. 62 Gemeinsame Maßnahmen der Aufsichtsbehörden
- Art. 63 Kohärenzverfahren
- Art. 64 Stellungnahme Ausschusses
- Art. 65 Streitbeilegung durch den Ausschuss
- Art. 66 Dringlichkeitsverfahren
- Art. 67 Informationsaustausch
- Art. 68 Europäischer Datenschutzausschuss
- Art. 69 Unabhängigkeit
- Art. 70 Aufgaben des Ausschusses
- Art. 71 Berichterstattung
- Art. 72 Verfahrensweise
- Art. 73 Vorsitz
- Art. 74 Aufgaben des Vorsitzes
- Art. 75 Sekretariat
- Art. 76 Vertraulichkeit
- Art. 77 Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
- Art. 78 Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen eine Aufsichtsbehörde
- Art. 79 Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter
- Art. 80 Vertretung von betroffenen Personen
- Art. 81 Aussetzung des Verfahrens
- Art. 82 Haftung und Recht auf Schadenersatz
- Art. 83 Allgemeine Bedingungen für die Verhängung von Geldbußen
- Art. 84 Sanktionen
- Art. 85 Verarbeitung und Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit
- Art. 86 Verarbeitung und Zugang der Öffentlichkeit zu amtlichen Dokumenten
- Art. 87 Verarbeitung der nationalen Kennziffer
- Art. 88 Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext
- Art. 89 Garantien und Ausnahmen in Bezug auf die Verarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken, zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken und zu statistischen Zwecken
- Art. 90 Geheimhaltungspflichten
- Art. 91 Bestehende Datenschutzvorschriften von Kirchen und religiösen Vereinigungen oder Gemeinschaften
- Art. 92 Ausübung der Befugnisübertragung
- Art. 93 Ausschussverfahren
- Art. 94 Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG
- Art. 95 Verhältnis zur Richtlinie 2002/58/EG
- Art. 96 Verhältnis zu bereits geschlossenen Übereinkünften
- Art. 97 Berichte der Kommission
- Art. 98 Überprüfung anderer Rechtsakte der Union zum Datenschutz
- Art. 99 Inkrafttreten und Anwendung