EBO Anlage 3 (zu § 9)

Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung

(Fundstelle: BGBl. I 1991, Nr. 30 Anlageband S. 10 - 12)



1 Die halben Breitenmaße der Grenzlinie bei Oberleitung sind durch Addition folgender horizontal wirkender Einflußgrößen zu berechnen:

1.1 Halbes Breitenmaß des Stromabnehmers,

1.2 Schwingung des Stromabnehmers,

1.3 Auslenkung des Stromabnehmers im Gleisbogen,

1.4 Verschiebung infolge der Stellung eines Fahrzeugs im Gleisbogen und unter Berücksichtigung der Spurweite des Gleises (Ausladung),

1.5 Verschiebung aus quasistatischer Seitenneigung, die sich beim Stand eines Fahrzeugs in einem Gleis mit Überhöhung oder bei Fahrt in einem Gleisbogen mit Überhöhungsfehlbetrag ergibt, wobei nur der Wert in Ansatz gebracht wird, der den bereits in 1.2 enthaltenen Anteil von 66 mm überschreitet,

1.6 Zufallsbedingte Verschiebungen aus Gleislageunregelmäßigkeiten; hierbei darf die geringe Wahrscheinlichkeit des gleichzeitigen Auftretens aller ungünstigen Einflüsse berücksichtigen werden.

1.7 Mindestabstand von der Oberleitung

Nennspannung
kV
Abstand
mm
Wechselstrom 15 150 (100) Wechselstrom 25 220 (150) Gleichstrom 1,5 35 (25) Gleichstrom 3 50 (35)



2 Die Verschiebungen nach 1.2 bis 1.6 dürfen bei Geschwindigkeiten bis 160 km/h auch nach den folgenden Tabellen ermittelt werden:

2.1 Schwingung und Auslenkung (zu 1.2 und 1.3)

Arbeitshöhe des Stromabnehmers
mm
Verschiebung
mm
6500 170 5000 110

Zwischenwerte dürfen geradlinig eingeschaltet werden.

2.2 Ausladung bei Radien von 100 m und mehr (zu 1.4)

Radius
m
Ausladung
mm
Spurweite Spurweite ≤ 1445 mm ≤ 1470 mm 100 43 120 39 150 34 200 30 250 15 28 300 13 26 400 11 24 500 10 23 600 9 22 800 8 21 1000 8 20 2000 6 19 3000 6 18 ₒₒ 5 18


Zwischenwerte dürfen geradlinig eingeschaltet werden.

2.3 Verschiebung aus quasistatischer Seitenneigung (zu 1.5)

Arbeitshöhe des
Stromabnehmers
Verschiebung
bei Überhöhung oder Überhöhungsfehlbetrag
mm
66 100 130 150 160 mm mm 6500 0 31 58 76 85 5000 0 23 44 57 64


Zwischenwerte dürfen geradlinig eingeschaltet werden.



2.4 Zufallsbedingte Verschiebungen (zu 1.6)

Arbeitshöhe des
Stromabnehmers
Verschiebung
bei nicht festgelegtem
Gleis
bei festgelegtem
Gleis
bei festgelegtem Gleis
und einem Überhöhungs-
oder Querhöhenfehler
≤ 5 mm
mm mm 6500 99 95 32 6000 92 87 29 5500 85 80 27 5000 79 73 25

Zwischenwerte dürfen geradlinig eingeschaltet werden.

3 Mindestfahrdrahthöhe über Schienenoberkante

Nennspannung
kV
Höhe
mm
Wechselstrom 15 4950 Wechselstrom 25 5020 Gleichstrom 1,5 4850 Gleichstrom 3 4865

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von