Diese Verordnung gilt für die Berufsausbildung in dem Ausbildungsberuf Edelsteingraveur/Edelsteingraveurin nach der Handwerksordnung und für die Berufsausbildung in dem nach § 2 anerkannten Ausbildungsberuf.
Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.
EdlStGrAusbV § 1 Anwendungsbereich
Verordnung über die Berufsausbildung zum Edelsteingraveur/zur Edelsteingraveurin
Referenzen
Zitiert von
Bislang zitiert keine Entscheidung diese Vorschrift.