Der Ausbildungsberuf Edelsteingraveur/Edelsteingraveurin wird staatlich anerkannt.
EdlStGrAusbV § 2 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Verordnung über die Berufsausbildung zum Edelsteingraveur/zur Edelsteingraveurin
Referenzen
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