Auf Insolvenzverfahren, die vor dem 1. Januar 2011 beantragt worden sind, sind die bis dahin geltenden Vorschriften weiter anzuwenden.
Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.
EGInsO Art 103e Überleitungsvorschrift zum Haushaltsbegleitgesetz 2011
Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung
Referenzen
Dieses Dokument enthält keine Referenzen.