Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, - 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, - 3.
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, - 4.
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Umweltschutz, - 5.
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technische Kommunikation, - 6.
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betriebliche Kommunikation, - 7.
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Planen der Auftragsabwicklung, - 8.
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Vorbereiten der Auftragsausführung, - 9.
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Einrichten und Abräumen der Montagestelle, - 10.
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Bearbeiten und Verbinden von mechanischen Teilen, - 11.
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Zusammenbauen und Verdrahten von Baugruppen und Schaltschränken, - 12.
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Montieren von elektrischen Maschinen, Geräten und sonstigen Betriebsmitteln, - 13.
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Montieren von Leitungsführungssystemen und Verlegen von Leitungen, - 14.
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Installieren von elektrischen Anlagen, - 15.
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Prüfen, Messen, Einstellen und Inbetriebnehmen, - 16.
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Beseitigen von Fehlern in elektrischen Anlagen, - 17.
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Dokumentation.