ElektronAusbV 2008 § 3 Struktur der Berufsausbildung

Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker und zur Elektronikerin

Die Berufsausbildung gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und in die Ausbildung in einer der Fachrichtungen

1.
Energie- und Gebäudetechnik,
2.
Automatisierungstechnik oder
3.
Informations- und Telekommunikationstechnik.

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