EnergieStV § 86 Eigenverbrauch

Verordnung zur Durchführung des Energiesteuergesetzes

Für die Teile des Gasgewinnungsbetriebs (§ 44 Abs. 3 des Gesetzes), in denen Erdgas steuerfrei nach § 44 Abs. 2 des Gesetzes verwendet werden kann, gilt § 59 sinngemäß.

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