Für die Teile des Gasgewinnungsbetriebs (§ 44 Abs. 3 des Gesetzes), in denen Erdgas steuerfrei nach § 44 Abs. 2 des Gesetzes verwendet werden kann, gilt § 59 sinngemäß.
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EnergieStV § 86 Eigenverbrauch
Verordnung zur Durchführung des Energiesteuergesetzes
Referenzen
- § 44 Abs. 3 1x (nicht zugeordnet)
- § 44 Abs. 2 1x (nicht zugeordnet)
- EnergieStV § 59 Eigenverbrauch 1x