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EntgTranspG § 8 Unwirksamkeit von Vereinbarungen

Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern

(1) Bestimmungen in Vereinbarungen, die gegen § 3 oder § 7 verstoßen, sind unwirksam.

(2) Die Nutzung der in einem Auskunftsverlangen erlangten Informationen ist auf die Geltendmachung von Rechten im Sinne dieses Gesetzes beschränkt. Die Veröffentlichung personenbezogener Gehaltsangaben und die Weitergabe an Dritte sind von dem Nutzungsrecht nicht umfasst.

Referenzen

Zitiert von

Teilurteil vom Arbeitsgericht Köln - 11 Ca 3436/22
10. August 2023
11 Ca 3436/22 10. August 2023
Urteil vom Bundesarbeitsgericht - 8 AZR 488/19
21. Januar 2021
8 AZR 488/19 21. Januar 2021