Zur Sicherung der Energieversorgung werden nach Maßgabe dieses Gesetzes Vorräte an Erdöl und Erdölerzeugnissen durch den Erdölbevorratungsverband als zentrale Bevorratungsstelle gehalten.
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ErdölBevG 2012 § 1 Bevorratung
Gesetz über die Bevorratung mit Erdöl und Erdölerzeugnissen
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